Hauptabteilung Innere Verwaltung der Regierung des Generalgouvernements
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Geschichte des Bestandsbildners
Die im September 1939 militärisch besetzten polnischen Gebiete wurden, soweit nicht in das Deutsche Reich beziehungsweise in die Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland eingegliedert, durch Führererlass vom 12. Oktober 1939 deutscher Zivilverwaltung unter einem General‧gouverneur mit Sitz in Krakau unterstellt. Da die Originalakten der nachfolgenden Teilbestände 1997 an das Institut des Nationalen Gedenkens in Polen abgegeben wurden, sind diese Bestände im Bundesarchiv fast ausnahmslos nur als Mikrofilme benutzbar
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