Regierung des Generalgouvernements - Kommissar für die Verwaltung feindlichen Vermögens

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Regierung des Generalgouvernements - Kommissar für die Verwaltung feindlichen Vermögens 
Geschichte des Bestandsbildners Die im September 1939 militärisch besetzten polnischen Gebiete wurden, soweit nicht in das Deutsche Reich bzw. in die Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland eingegliedert, durch Führererlass vom 12. Oktober 1939 deutscher Zivilverwaltung unter einem Generalgouverneur mit dem Sitz in Krakau unterstellt. Die Regierung des Generalgouvernements gliederte sich in verschiedene Hauptabteilungen. Der am 1. März.1941 ernannte Kommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens im Generalgouvernement unterstand unmittelbar der Hauptabteilung Justiz der Regierung des Generalgouvernements. Ihm oblag die einheitliche Lenkung der Verwaltung jener Unternehmen, die Angehörigen feindlicher Staaten gehörten. 
Regierung des Generalgouvernements - Kommissar für die Verwaltung feindlichen Vermögens 

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