Regierung des Generalgouvernements - Kommissar für die Verwaltung feindlichen Vermögens
http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_52_i-deu-de_1958_fe5d5832_dc7d_4739_a9c3_c294c1204eea_deu an entity of type: Instantiation
Regierung des Generalgouvernements - Kommissar für die Verwaltung feindlichen Vermögens
Geschichte des Bestandsbildners
Die im September 1939 militärisch besetzten polnischen Gebiete wurden, soweit nicht in das Deutsche Reich bzw. in die Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland eingegliedert, durch Führererlass vom 12. Oktober 1939 deutscher Zivilverwaltung unter einem Generalgouverneur mit dem Sitz in Krakau unterstellt. Die Regierung des Generalgouvernements gliederte sich in verschiedene Hauptabteilungen. Der am 1. März.1941 ernannte Kommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens im Generalgouvernement unterstand unmittelbar der Hauptabteilung Justiz der Regierung des Generalgouvernements. Ihm oblag die einheitliche Lenkung der Verwaltung jener Unternehmen, die Angehörigen feindlicher Staaten gehörten.
Regierung des Generalgouvernements - Kommissar für die Verwaltung feindlichen Vermögens