Regierung des Generalgouvernements - Kommissar für die Verwaltung feindlichen Vermögens

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Geschichte des Bestandsbildners Die im September 1939 militärisch besetzten polnischen Gebiete wurden, soweit nicht in das Deutsche Reich bzw. in die Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland eingegliedert, durch Führererlass vom 12. Oktober 1939 deutscher Zivilverwaltung unter einem Generalgouverneur mit dem Sitz in Krakau unterstellt. Die Regierung des Generalgouvernements gliederte sich in verschiedene Hauptabteilungen. Der am 1. März.1941 ernannte Kommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens im Generalgouvernement unterstand unmittelbar der Hauptabteilung Justiz der Regierung des Generalgouvernements. Ihm oblag die einheitliche Lenkung der Verwaltung jener Unternehmen, die Angehörigen feindlicher Staaten gehörten. 
R 52-I 
Regierung des Generalgouvernements - Kommissar für die Verwaltung feindlichen Vermögens 
Schriftgut 14 Aufbewahrungseinheiten 
Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Ein großer Teil der Akten dieser Dienststelle ist vernichtet; die in ostdeutschen Ausweichquartieren verbliebenen Unterlagen befinden sich im Archiv neuer Akten in Warschau. Die im Bundesarchiv verwahrten Restunterlagen aus dem Jahre 1945, die fast ausschließlich den Abschluss der Abwicklung von Betrieben behandeln wurden 1997 im Original ebenfalls an das Archiv neuer Akten in Warschau abgegeben. Im Bundesarchiv sind Mikrofilme benutzbar. Bestandsbeschreibung Mikroverfilmte Restakten über den Abschluss der Abwicklung von Betrieben 1945. Erschliessungszustand Findbuch (vor 1977) Zitierweise BArch R 52-I/... 

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