Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung
http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_3905-deu-de_1958_cb66a114_7702_4ad6_bbfe_e5d50b677319_deu an entity of type: Instantiation
Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung
Geschichte des Bestandsbildners
Mit der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsbe‧schaffung und der ländlichen Siedlung vom 15. Dezember 1932 (RGBl. I S. 543) wurde der Reichs‧kommissar für Arbeitsbeschaffung mit Sitz in Berlin bestellt; Reichskommissar wurde Dr. Ge‧reke; 1933 übernahm sein Vertreter, Ministerialrat Raps, die Geschäfte, bis im Juni 1933 der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit den Ge‧schäften des Reichskommissars für Arbeitsbeschaffung beauftragt wurde; das Gesetz über die Regelung der Zuständigkeit auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung vom 13. Juli 1933 (RGBl. I S. 464) übertrug die Aufgaben und Befugnisse des Reichskommissars für Arbeitsbe‧schaffung auf den Reichsarbeitsminister.
Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung