Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung

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Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung 
Geschichte des Bestandsbildners Mit der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsbe‧schaffung und der ländlichen Siedlung vom 15. Dezember 1932 (RGBl. I S. 543) wurde der Reichs‧kommissar für Arbeitsbeschaffung mit Sitz in Berlin bestellt; Reichskommissar wurde Dr. Ge‧reke; 1933 übernahm sein Vertreter, Ministerialrat Raps, die Geschäfte, bis im Juni 1933 der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit den Ge‧schäften des Reichskommissars für Arbeitsbeschaffung beauftragt wurde; das Gesetz über die Regelung der Zuständigkeit auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung vom 13. Juli 1933 (RGBl. I S. 464) übertrug die Aufgaben und Befugnisse des Reichskommissars für Arbeitsbe‧schaffung auf den Reichsarbeitsminister. 
Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung 

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