Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung

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Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung 
Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung 
(1927) 1932-1937 
Schriftgut 252 Aufbewahrungseinheiten 
Geschichte des Bestandsbildners Mit der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsbeschaffung und der ländlichen Siedlung vom 15.12.1932 (RGBl. I S. 543) wurde der Reichskommisar für Arbeitsbeschaffung mit Sitz in Berlin bestellt. Reichskommissar wurde Dr. Gereke. 1933 übernahm sein Vertreter Ministerialrat Raps die Geschäfte, bis im Juni 1933 der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit den Geschäften des Reichskommissars für Arbeitsbeschaffung beauftragt wurde. Das Gesetz über die Regelung der Zuständigkeit auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung vom 13.07.1933 (RGBl. I S. 464) übertrug die Aufgaben und Befugnisse des Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung auf den Reichsarbeitsminister. Erschliessungszustand Findbuch (1958);  noch unverzeichnete Unterlagen Zitierweise BArch R 3905/... 

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