Reichsbund Deutsche Jägerschaft
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Reichsbund Deutsche Jägerschaft
Geschichte des Bestandsbildners
Unter Auflösung aller bestehenden Jagdvereine und -verbände wurde 1934 der Reichsbund Deutsche Jägerschaft (ursprünglich unter der Bezeichnung Landesverband der Preußischen Jäger) als Zwangsorganisation für ganz Deutschland gegeründet. Er hatte den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts und war der Aufsicht des Reichsjägermeisters unterstellt. Der Reichsbund umfasste alle Jagdscheininhaber und war neben der Ausbildung von Berufsjägern für die Hege des Wildes zuständig. Der"Deutschen Jägerschaf" angegliedert waren das Institut für Jagdkunde und die Deutsche Versuchsanstalt für Handfeuerwaffen e.V. Der Reichsbund hatte eigene Gerichtsbarkeit (§ 57 RJagdges.).
Reichsbund Deutsche Jägerschaft