Reichsfinanzhof

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Reichsfinanzhof 
Geschichte des Bestandsbildners Mit Gesetz vom 26.07.1918 über die Errichtung des Reichsfinanzhofes als Oberste Spruch- und Beschlussbehörde in sämtlichen Reichssteuersachen, einschließlich der Zölle und Verbrauchsabgaben, mit Sitz in München gegründet; der Reichsminister der Finanzen konnte den Reichsfinanzhof auf Antrag einer Landesregierung außerdem als Obersten Gerichtshof für Steuersachen der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und Revisionsgesellschaften des öffentlichen Rechts bestellen; durch die im Jahre 1919 in Kraft getretene Reichsabgabenordnung Bildung der Finanzgerichte als Unterbau zum Reichsfinanzhof; am 12.10.1918 Bildung von zwei Senaten beim Reichsfinanzhof mit dem Präsidenten des Gerichts und Vorsitzenden des II. Senats Gustav Jahn (vorher Unterstaatssekretär im Reichsschatzamt); 1920-1922 Bildung von weiteren vier Senaten, 1937 einer Unterabteilung des VI. Senats; Zuständigkeit der einzelnen Senate: Großer Senat: Entscheidungen in den gesetzlich zugewiesenen Fällen des § 66 Absatz 1 der Reichsabgabenordnung und des § 5 Absatz 2 und § 6 des Finanzausgleichsgesetzes I. Senat: Körperschaftssteuer II. Senat: Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer, Grunderwerbssteuer III. Senat: Bewertungs- und Vermögenssteuersachen, Reichsfluchtsteuer IV. Senat: Einkommenssteuer- und Gewerbesteuersachen V. Senat: Umsatzsteuersachen, Zölle und Verbrauchsabgaben, Biersteuer VI. Senat: Einkommenssteuer- und Gewerbesteuersachen; Reichsabgabenordnung VIa. Senat: Streitsachen wegen gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke, Rechtsbeschwerden katholischer Ordensgenossenschaften. 
Reichsfinanzhof 

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