Reichskunstwart

http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_32-deu-de_1958_5bfc5b1e_b52d_4886_9077_8a64c38774d0_deu an entity of type: Instantiation

Reichskunstwart 
Geschichte des Bestandsbildners Eine Entschließung der Nationalversammlung vom 30.10.1919, in der die Reichsregierung ersucht wurde"in allen gesetzgeberischen Fragen und Verwaltungsangelegenheiten, bei denen eine künstlerische Auffassung in Betracht kommt, die Mitwirkung geeigneter Sachverständiger zu sichern und beim Reichsministerium des Innern eine Einrichtung zu schaffen, die eine einheitliche Handhabung gewährleiste" [1] führte zur Errichtung des Amtes des Reichskunstwartes. Mit Wirkung vom 1.1.1920 bestellte der Reichsminister des Innern Edwin Redslob zum Reichskunstwart. Zuständig für alle staatlichen Kunst- und Kulturfragen sollte er vermitteln zwischen der subjektiven Gestaltung des Künstlers und den Anforderungen des Staates. Neben der Beratung aller Reichsressorts in künstlerischen Fragen, sah Redslob vor allem in der Förderung von Künstlern und Kunstgattungen jeglicher Art seine Hauptaufgabe. Besonderes Augenmerk richtete er dabei u.a. auf Kunsthandwerk und Gebrauchsgraphik. Staatliche Feiern wurden vom Amt gestaltet, Ausstellungen und Wettbewerbe gefördert, notleidende Künstler unterstützt. Mit der"Formgebung des Reiche" beauftragt, bestand die erste Aufgabe des Reichskunstwartes in der Vergabe des Auftrages zur Gestaltung eines Reichswappens für die Weimarer Republik. Dem Reichsminister des Innern unterstellt, waren neben Redslob lediglich zwei Referenten und zwei Bürokräfte, während der Weltwirtschaftskrise nur noch eine Sekretärin, im Amt tätig. Die Auflösung der Dienststelle erfolgte im Jahre 1933.[2] Anmerkungen [1] Vgl. R 43 I/ 831 fol. 2 [2] 
Reichskunstwart 

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