Reichskommissar bei der Berliner Börse

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Reichskommissar bei der Berliner Börse 
Geschichte des Bestandsbildners Nach § 2 des Börsengesetzes vom Juni 1896 wurden an den einzelnen Börsen Staatskommissare als Vermittler zwischen Börse und der jeweiligen Landesregierung eingesetzt. 1934 ging die Aufsichtsbefugnis über die Börsen an das Reichswirtschaftsministerium über und die Staatskommissare wurden in Reichskommissare um- benannt. Der Reichskommissar an der Berliner Börse war gleichzeitig Bearbeiter der Börsenfragen im Reichswirtschaftsministerium und hatte damit Einfluss auf das gesamte deutsche Börsenwesen. Durch Anordnung der SMAD vom 5. Mai.1945 wurde der Reichskommissar an der Berliner Börse aufgelöst. 
Reichskommissar bei der Berliner Börse 

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