Reichskommissar bei der Berliner Börse
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002429-r_3103 an entity of type: Record
Geschichte des Bestandsbildners
Nach § 2 des Börsengesetzes vom Juni 1896 wurden an den einzelnen Börsen Staatskommissare als Vermittler zwischen Börse und der jeweiligen Landesregierung eingesetzt. 1934 ging die Aufsichtsbefugnis über die Börsen an das Reichswirtschaftsministerium über und die Staatskommissare wurden in Reichskommissare um- benannt. Der Reichskommissar an der Berliner Börse war gleichzeitig Bearbeiter der Börsenfragen im Reichswirtschaftsministerium und hatte damit Einfluss auf das gesamte deutsche Börsenwesen. Durch Anordnung der SMAD vom 5. Mai.1945 wurde der Reichskommissar an der Berliner Börse aufgelöst.
R 3103
Reichskommissar bei der Berliner Börse
Schriftgut
702 Aufbewahrungseinheiten
Geschichte des Bestandsbildners
Bestandsgeschichte
Die kriegsbedingt verlagerte Überlieferung des Reichskommissars gelangte ohne erkennbare Verluste 1951 in das ehemalige Zentrale Staatsarchiv in Potsdam und kam im Zuge der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten ins Bundesarchiv.
Bestandsbeschreibung
Überlieferungsschwerpunkt liegt hier bei den Akten aus der Abteilung H - Aktiengesellschaften und aus dem Bereich Spezialia.
Zitierweise
BArch R 3103/...
[Literatur, Schneider, August: Führer durch die Börse zu Berlin, Berlin 1926, Spangenthal, S. Die Geschichte der Berliner Börse, Berlin 1903]