Reichskommissar bei der Berliner Börse

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Geschichte des Bestandsbildners Nach § 2 des Börsengesetzes vom Juni 1896 wurden an den einzelnen Börsen Staatskommissare als Vermittler zwischen Börse und der jeweiligen Landesregierung eingesetzt. 1934 ging die Aufsichtsbefugnis über die Börsen an das Reichswirtschaftsministerium über und die Staatskommissare wurden in Reichskommissare um- benannt. Der Reichskommissar an der Berliner Börse war gleichzeitig Bearbeiter der Börsenfragen im Reichswirtschaftsministerium und hatte damit Einfluss auf das gesamte deutsche Börsenwesen. Durch Anordnung der SMAD vom 5. Mai.1945 wurde der Reichskommissar an der Berliner Börse aufgelöst. 
R 3103 
Reichskommissar bei der Berliner Börse 
Schriftgut 702 Aufbewahrungseinheiten 
Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Die kriegsbedingt verlagerte Überlieferung des Reichskommissars gelangte ohne erkennbare Verluste 1951 in das ehemalige Zentrale Staatsarchiv in Potsdam und kam im Zuge der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten ins Bundesarchiv. Bestandsbeschreibung Überlieferungsschwerpunkt liegt hier bei den Akten aus der Abteilung H - Aktiengesellschaften und aus dem Bereich Spezialia. Zitierweise BArch R 3103/... 
[Literatur, Schneider, August: Führer durch die Börse zu Berlin, Berlin 1926, Spangenthal, S. Die Geschichte der Berliner Börse, Berlin 1903] 

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