Reichsschiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten
http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_3004-deu-de_1958_488386d4_caec_4af9_954f_c33d84f892ed_deu an entity of type: Instantiation
Reichsschiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten
Geschichte des Bestandsbildners
Nach Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 hatte der Bun‧desrat Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Bundesstaaten zu schlichten; kam eine gütliche Einigung nicht zustande, beauftragte der Bundesrat den Präsidenten mit der Bildung eines Schiedsgerichts
Reichsschiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten