Umschuldungsverband deutscher Gemeinden

http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_2106-deu-de_1958_0b889549_770b_4c12_8bdd_4578c8758d0d_deu an entity of type: Instantiation

Umschuldungsverband deutscher Gemeinden 
Geschichte des Bestandsbildners Die zugespitzte finanzielle Lage der meisten deutschen Städte und Gemeinden, die 1932 mit Schulden in Höhe von 11,5 Mrd. Reichsmark belastet waren, führte 1933 zu einer gesetzlich vorgeschriebenen teilweisen kommunalen Umschuldung. Als Träger des Umschuldungsverfahrens wurde durch das Gemeindeumschuldungsgesetz vom September 1933 der Umschuldungsverband deutscher Gemeinden als Körperschaft öffentlichen Rechts errichtet. Zielstellung war die Ordnung des Schuldenwesens der beigetretenen Gemeinden und Kommunalverbände durch Umwandlung hochverzinslicher Schulden in eine bis 1958 laufende mit 4% pro Jahr verzinsliche und ab 1.Oktober 1936 mit 3% tilg-bare Amortisationsschuld. Ab Oktober 1936 bestand das Haupttätigkeitsfeld in der bankmäßigen Abwicklung der Umschuldung. Einziges Organ des Verbandes war der vom Reichsfinanzministerium ernannte Vorstand. Die Geschäfte führte bis 1945 die Umschuldungsabteilung der Preußische Staatsbank (Seehandlung). 1947-1951 erfolgte die Zahlung des Schuldbetrages der auf dem Gebiet der ehemaligen DDR liegenden Mitgliedsgemeinden auf Anordnung der Deutschen Zentralverwaltung für Finanzen an Finanzorgane der DDR. Endgültig zum Abschluss kam das Umschuldungsverfahren für den Bereich der ehemaligen DDR durch die 5. Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan vom 11. Dez. 1952. 
Umschuldungsverband deutscher Gemeinden 

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