Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen

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Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen 
Geschichte des Bestandsbildners Im Juli 1942 ernannte Adolf Hitler seinen Begleitarzt Dr. Karl Brandt zum Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, verantwortlich für"Sonderaufgaben und Verhandlungen zum Ausgleich des Bedarfs an Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten usw. zwischen dem militärischen und dem zivilen Sekto"; diese Funktion nutzte Brandt zur Autorisierung der ab 1943 beginnenden sogenannten"Aktion Brand", dem Mord an Behinderten aus Heil- und Pflegeanstalten zur Kapazitätserweiterung von Ausweichkrankenhäusern in von Luftan‧griffen wenig gefährdeten Gebieten; als Generalkommissar Erweiterung seiner Zuständigkeit durch Führererlass vom 5. September 1943 hinsichtlich der Entwicklung der medizinischen Wissen‧schaft und Forschung sowie der Fertigung und Verteilung von Sanitätsmaterial; erhielt am 25. August 1944 den Titel eines Reichskommissars, seine Dienststelle wurde oberste Reichsbe‧hörde mit Weisungsrecht gegenüber allen staatlichen und Partei-Dienststellen und Organi‧sationen des Sanitäts- und Gesundheitswesens. 
Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen 

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