Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002429-r_185 an entity of type: Record
Geschichte des Bestandsbildners
Im Juli 1942 ernannte Adolf Hitler seinen Begleitarzt Dr. Karl Brandt zum Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, verantwortlich für"Sonderaufgaben und Verhandlungen zum Ausgleich des Bedarfs an Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten usw. zwischen dem militärischen und dem zivilen Sekto"; diese Funktion nutzte Brandt zur Autorisierung der ab 1943 beginnenden sogenannten"Aktion Brand", dem Mord an Behinderten aus Heil- und Pflegeanstalten zur Kapazitätserweiterung von Ausweichkrankenhäusern in von Luftan‧griffen wenig gefährdeten Gebieten; als Generalkommissar Erweiterung seiner Zuständigkeit durch Führererlass vom 5. September 1943 hinsichtlich der Entwicklung der medizinischen Wissen‧schaft und Forschung sowie der Fertigung und Verteilung von Sanitätsmaterial; erhielt am 25. August 1944 den Titel eines Reichskommissars, seine Dienststelle wurde oberste Reichsbe‧hörde mit Weisungsrecht gegenüber allen staatlichen und Partei-Dienststellen und Organi‧sationen des Sanitäts- und Gesundheitswesens.
R 185
Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen
Schriftgut
4 Aufbewahrungseinheiten
Geschichte des Bestandsbildners
Im Juli 1942 ernannte Hitler seinen Begleitarzt Dr. Karl Brandt zum Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, verantwortlich für"Sonderaufgaben und Verhandlungen zum Ausgleich des Bedarfs an Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten usw. zwischen dem militärischen und dem zivilen Sekto". Diese Funktion nutzte Brandt zur Autorisierung der ab 1943 beginnenden sogenannten"Aktion Brand", dem Mord an Behinderten aus Heil- und Pflegeanstalten zur Kapazitätserweiterung von Ausweichkrankenhäusern in von Luftangriffen wenig gefährdeten Gebieten. Als Generalkommissar Erweiterung seiner Zuständigkeit durch Führererlass vom 05.09.1943 hinsichtlich der Entwicklung der medizinischen Wissenschaft und Forschung sowie der Fertigung und Verteilung von Sanitätsmaterial. Erhielt am 25.08.1944 den Titel eines Reichskommissars, seine Dienststelle wurde oberste Reichsbehörde mit Weisungsrecht gegenüber allen staatlichen und Partei-Dienststellen und Organisationen des Sanitäts- und Gesundheitswesens.
Erschliessungszustand
vorläufiges Findmittel
Zitierweise
BArch R 185/...
[Literatur, Winfried Süß: Der beinahe unaufhaltsame Aufstieg des Karl Brandt: Zur Stellung des"Reichskommissars für das Sanitäts- und Gesundheitswese" im gesundheitspolitischen Machtgefüge des"Dritten Reiche", in: Geschichte der Gesundheitspolitik in Deutschland. Von der Weimarer Republik bis in die Frühgeschichte der"doppelten Staatsgründun", hrsg. von Wolfgang Woelk und Jörg Vögele (Schriften zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Bd. 73), Berlin 2002, S. 197-224.]