Kriminalbiologisches Institut des Reichsgesundheitsamtes

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Kriminalbiologisches Institut des Reichsgesundheitsamtes 
Geschichte des Bestandsbildners Die Kriminalbiologische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes (RGA) (1) wurde im Jahr 1937 unter der Leitung von Prof. Dr. Ferdinand von Neureiter (2) gegründet. Entscheidende Aufgabe war die Einführung eines kriminalbiologischen Dienstes im Deutschen Reich (3). Ab 1941 übernahm Dr. Robert Ritter (4) nach der Berufung von Neureiters an die neugegründete Reichsuniversität in Straßburg diese Stelle. Ritter betrieb bereits zuvor rassenhygienische „Zigeunerforschun" (5) und leitete auch die hierfür zuständige „Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstell" (6), ebenfalls eine Unterabteilung im RGA (7). Das pseudowissenschaftliche Forschungsgebiet der „Zigeunerforschun" wurde in den Untersuchungen der Kriminalbiologischen Forschungsstelle auf „Asoziale und Verbreche" sowie deren Nachkommen ausgedehnt. Die Konzentration auf die Kriminalpsychologie und die Begutachtung auffälliger Jugendlicher wurden zu Schwerpunkten der Ritterschen Tätigkeit. Hintergrund dieser Untersuchungen war die Annahme, dass die Neigung zum Verbrechen vererbbar sei und sich beim Nachwuchs weiter verschlimmern würde (8). Bereits in seiner Publikation „Ein Menschenschla" (9) von 1937 befasste sich Ritter mit den Thesen vom „geborenen Verbreche". Die Untersuchung von Straffälligen auf erbliche Anlagen als „Verbreche" entwickelte sich zum Kernpunkt der Kriminalbiologie unter dem Einfluss der nationalsozialistischen Ideologie. Mittels der „kriminalbiologischen Erhebunge" verfolgte das Institut die Absicht, Entwicklungsvorhersagen über Straffällige zu treffen. Somit wurden nicht nur die Straffälligen selbst kriminalbiologischen Untersuchungen unterzogen, sondern ebenso deren gesamte Familien, vom Ehepartner über die Kinder bis hin zu den Eltern und Großeltern, wie auch die entferntere Verwandtschaft. Ritter sah die Entwicklung eines Verfahrens, mit dem ein Verbrecher bereits vor Begehen einer Straftat als solcher identifiziert werden konnte, als primäres Ziel an. Straffällige müssten hierfür zunächst in Kategorien („einmalig entgleiste Mensche", Kranke und geborene Verbrecher) eingeteilt werden. Die Einzelheiten zur Erhebung und Einteilung der Straffälligen in die vorgenannten Kategorien ließ Ritter hierbei offen (10). Die Untersuchungen sollten als eine Maßnahme zum Schutz des „Volkskörper" dienen (11). Abgesehen von Robert Ritters leitender Funktion sind Struktur, Organisation und Personal des Institutes im Einzelnen nicht bekannt. Mindestens seit 1942 firmierte diese Institution als Kriminalbiologisches Institut, zuvor als kriminalbiologische Forschungsstelle des RGA(12). Aus der Korrespondenz, welche von der „Volkspflegeri" Anne Pillmann mit dem Institut in Berlin-Dahlem geführt wurde, ist ersichtlich, dass eine Frau Betz (13) und ein Herr Dr. Scheinfuß am Institut tätig waren (14), ebenso wie Eva Justin, die darüber hinaus als engste Mitarbeiterin Ritters in der Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle des RGA bekannt ist (15). Am 21. Dezember 1941 übernahm Robert Ritter ehrenamtlich als wissenschaftlicher Leiter das Kriminalbiologische Institut der Sicherheitspolizei (16). Schließlich erfolgte 1943 seine Ernennung zum Direktor beim Reichsgesundheitsamt. (1) BArch Sg. Orgunterlagen, R 86. Geschäftsverteilungsplan des Reichsgesundheitsamtes vom 20. Dez. 1937. Abteilung L: Erb- und Rassenpflege. Unterabteilung: Kriminalbiologische Forschungsstelle L 3. Zur Aufgabenstellung siehe auch BArch R 1501/ 5583. S. 207 (2) Prof. Dr. Ferdinand von Neureiter (1893 - 1946). Mediziner, Gerichtsmediziner, Professor in Riga, Berlin und Straßburg (3) Hans Reiter. Das Reichsgesundheitsamt 1933 - 1939. Sechs Jahre nationalsozialistische Führung. Berlin 1939. S. 355 ff. (4) Dr. Robert Ritter (1901-1951) siehe Biographie: Schmidt-Degenhard, Tobias. Vermessen und Vernichten. Der NS-„Zigeunerforsche" Robert Ritter. Tübinger Beiträge zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte. Hrsg. von Baten, Frie, Holzem u. a. Bd. 76. Stuttgart 2012 (5) Die Akten hierzu verwahrt das BArch unter der Bestandsnummer R 165 Rassenhygienische und kriminalbiologische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes. (6) Die Bezeichnung änderte sich einige Male oder wurde oftmals unkorrekt wiedergegeben. vergl. Anm. 3 Reiter. S. 299. Im Organigramm der Behörde heißt es: Rassen- und bevölkerungskundliche Forschungsstelle. S. 300: wiederum Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle (7) Siehe Anm. 1. Zur Aufgabenstellung auch BArch R 1501/ 5583. S. 209 (8) Robert Ritter. Die Aufgaben der Kriminalbiologie und der kriminalbiologischen Bevölkerungsforschung. In: Kriminalistik. Monatshefte für die gesamte kriminalistische Wissenschaft und Praxis. Berlin. 15. Jg. 1941. Heft 4. S. 38 - 41. S. 39 (9) Robert Ritter. Ein Menschenschlag. Erbärztliche und erbgeschichtliche Untersuchungen über die durch 10 Geschlechterfolgen erforschten Nachkommen von Vagabunden, Jaunern und Räubern. Mit 3 teilweise farbigen Erbtafeln. Leipzig. 1937 (10) Siehe Anm. 8. S. 38 (11) Jürgen Simon. Kriminalbiologie - theoretische Konzepte und praktische Durchführung eines Ansatzes zur Erfassung von Kriminalität. In: Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen. Bd. 6. Kriminalbiologie. Hrsg. vom Justizministerium des Landes NRW 1997. S. 69 - 105 S. 91 (12) BArch R 160/69 S. 48. Briefkopf mit der Bezeichnung „Kriminalbiologisches Institut des Reichsgesundheitsamte" (14) BArch R 160/69 (15) Joachim S. Hohmann. Robert Ritter und die Erben der Kriminalbiologie. „Zigeunerforschun" im Nationalsozialismus und in Westdeutschland im Zeichen des Rassismus. In: Studien zur Tsiganologie und Folkloristik. Bd. 4. Frankfurt a. M. 1991. Hohmann setzt sich in seiner Monographie ab S. 238 intensiv mit der Rolle der Eva Justin in der Rassenhygienischen Forschungsstelle des RGA auseinander. (16) BArch NS 2/69 S. 1a. Vorschlag des Reichssicherheitshauptamtes an das Rasse- und Siedlungshauptamt am 15. Juni 1941 
Kriminalbiologisches Institut des Reichsgesundheitsamtes 

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