Reichsanstalt für Wasser- und Luftgüte

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Reichsanstalt für Wasser- und Luftgüte 
Geschichte des Bestandsbildners 1. Vorgeschichte und Entstehung Der Übergang vom Agrar- zum Industriestaat gegen Ende des 19. Jahrhunderts löste das schnelle Wachstum der Großstädte aus. Beide, sowohl die Industrie, als auch die Großstädte brauchten Wasser und mussten ihr Abwasser beseitigen. Erfahrungen über Beschaffung und Schutz guten Trinkwassers wie über brauchbare Abwasserreinigung lagen jedoch kaum vor. Ein unkontrolliertes Vorgehen auf diesem Gebiet erhöhte die Gefahr"explosiver gesundheitlicher Katastrophe" und chronischer Missstände. Die sich immer zahl- und umfangreicher entwickelnden Anlagen zur zentralen städtischen und industriellen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung machte das Eingreifen des Staates unter diesen Umständen unumgänglich. Es musste eine neutrale Stelle geschaffen werden, um die Beurteilung der Wasserverhältnisse, die Verhütung der Verunreinigung bzw. der Verseuchung der Gewässer und die Wirtschaftlichkeit der Wassergewinnungs- und Abwasserreinigungsanlagen sicher zu stellen. So erfolgte die Gründung der"Königlichen Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigun" am 1. April 1901 vor allem unter dem Druck der schwierig gewordenen gesundheitlichen Verhältnisse. Wie stark das Bedürfnis nach einer solchen gutachterlich beratenden Prüfungs- und Versuchsanstalt war, geht daraus hervor, dass sich die interessierten Kreise, insbesondere die Stadtverwaltungen und industriellen Unternehmen zur Unterstützung der Aufgabe der Landesanstalt bereits Anfang 1902 als"Verein für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung e.V" zusammenfanden. Die Anstalt unterstand zunächst dem Preußischen Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten [s. R 154/409 fol. 42], wurde aber durch die Allerhöchste Kabinettsorder vom 30. November 1910, die die Überweisung der Medizinalverwaltung an das Innenministerium regelte, ab dem 1. April 1911 in die Zuständigkeit des Preußischen Ministeriums des Innern überführt [s. R 154/409 fol. 60]. Mit dem Umzug der Anstalt in ihren Neubau in Berlin-Dahlem am 1. April 1913 war eine Namensänderung verbunden. Nachdem der zu lange Titel immer wieder zu Verwechslungen und Schwierigkeiten geführt hatte, wurde er mit Erlass des Preußischen Ministers des Inneren vom 27. Februar 1913 in"Königliche Landesanstalt für Wasserhygien", unter ausdrücklicher Erwähnung, dass das Arbeitsgebiet der Anstalt durch diese Namensänderung nicht berührt würde, umgeändert [s. R 154/409 fol. 70]. Auf Beschluss der Preußischen Staatsregierung vom 7. Mai 1919 gingen am 1. September 1919 die Geschäfte der Medizinalabteilung des Ministeriums des Innern (und damit auch der Anstalt) auf das neu errichtete Ministerium für Volkswohlfahrt über [s. R 154/409 fol. 79, Erlass vom 18. August 1919 des Ministers für Volkswohlfahrt]. Die Aufgabengebiete der Landesanstalt wurden im Laufe der Zeit mehr und mehr erweitert. So beschäftigte sie sich neben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung auch mit der Beseitigung von festen Abfallstoffen (Müllbeseitigung, Straßenreinigung), also auf einem Gebiet, das im Wesentlichen auf dem der Bodenhygiene lag. Als zum 1. April 1923 auch noch offiziell (durch die Einstellung der erforderlichen Mittel in den Staatshaushalt) das Gebiet der Lufthygiene hinzukam, musste der derartig erweiterten Aufgabenstellung durch eine Namensänderung Rechnung getragen werden. Durch einen gemeinsamen Erlass der Preußischen Minister für Volkswohlfahrt, für Handel und Gewerbe und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 25. April 1923 wurde die Bezeichnung Landesanstalt für Wasserhygiene in"Landesanstalt für Wasser-, Boden-und Lufthygien" geändert [s. R 154/409 fol. 98]. Am 29. Oktober 1932 wurde durch die Zweite Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der [Preußischen] Verwaltung das Ministerium für Volkswohlfahrt aufgelöst und die Medizinalverwaltung mit den ihr unterstellten Instituten wieder in den Geschäftsbereich des Innenministeriums überführt [s. R 154/409 fol. 104-105]. Durch Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 2. Februar 1935 wurde der Präsident des Reichsgesundheitsamtes, Prof. Dr. Reiter, mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten der Preußischen Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene ab dem 1. Februar 1935 beauftragt, was einer faktischen Unterstellung der Landesanstalt unter das Reichsgesundheitsamt gleichkam. Gleichzeitig wurde Prof. Dr. Lehmann, der am 27. Juni 1934 zum kommissarischen Leiter der Anstalt ernannt worden war, zum stellvertretenden Präsidenten der Anstalt bestellt [s. R 154/409 fol. 104-105]. Mit dem 1. April 1942 wurde die"Preußische Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygien" in die"Reichsanstalt für Wasser- und Luftgüt" umgewandelt und ihr Arbeitsgebiet auf das gesamte Deutsche Reich ausgedehnt [s. R 154/114]. Damit war ihre frühere Selbständigkeit - nun auf Reichsebene - wiederhergestellt. Nach dem II. Weltkrieg gelang es nur mit Mühe, die Auflösung der Reichsanstalt zu verhindern, die den Krieg materiell ohne größere Einbuße überdauert hatte [s. R 154/417]. Schon Mitte Mai 1945 wurde der Dienst unter Prof. Dr. Tiegs, als Vertreter des Präsidenten, wiederaufgenommen und mit Aufräumungsarbeiten begonnen [s. R 154/621]. Am 14. Mai 1945 wurde mit Genehmigung der Sowjetischen Militäradministration eine Berliner Städtische Selbstverwaltung gegründet, deren Leiter für das Gesundheitswesen, Prof. Dr. Sauerbruch, die Arbeit der Reichsanstalt unterstützte. Nach einem vorläufigen Organisationsplan des Magistrats der Stadt Berlin vom 25. Juni 1945 gehörte die Reichsanstalt für Wasser- und Lufthygiene (Namensänderung!) zur Abteilung für Gesundheitsdienst, Arbeitsgruppe B [s. R 154/621], deren Augenmerk zunächst auf der Bekämpfung der stark erhöhten Seuchengefahr in Groß-Berlin lag. So mussten die zentrale Trinkwasserversorgung wieder in Gang gesetzt und bei der Abwasserbeseitigung gesundheitlich einwandfreie Zustände wiederhergestellt werden. Im Zuge des Neuaufbaus der Abteilung für Gesundheitsdienst wurden durch Verfügung des Magistrats der Stadt Berlin vom 23. Oktober 1945 die ehemaligen Reichsinstitute, nämlich das Reichsgesundheitsamt, das Robert-Koch-Institut und die Reichsanstalt für Wasser- und Lufthygiene als Zweigdienststellen im"Zentralinstitut für Hygiene und Gesundheitsdiens" zusammengeschlossen. Die Leitung wurde dem Präsidenten Prof. Dr. Lentz übertragen [s. R 154/621]. Diese Maßnahme schränkte fachwissenschaftlich gesehen die Arbeiten und Tätigkeit nicht ein. Verwaltungsmäßig brachte diese Zusammenfassung allmählich, verglichen mit der früheren Selbständigkeit als Landes- bzw. Reichseinrichtung, eine Einengung der Befugnisse. Diese Entwicklung setzte sich fort, als durch Beschluss des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin das Zentralinstitut für Hygiene und Gesundheitsdienst zum 1. April 1949 in ein einheitliches Institut mit der Bezeichnung"Robert Koch-Institut für Hygiene und Infektionskrankheite" umgewandelt wurde, das neben 4 bakteriologischen Abteilungen und den Abteilungen für Physiologie und Pharmakologie und Veterinärmedizin, die Abteilung für allgemeine Hygiene und Gesundheitstechnik sowie die Abteilung für Wasser-und Lufthygiene (Abteilungsdirektor Prof. Dr. Tiegs) umfasste. Die seit Bestehen selbständige Einrichtung mit mehreren Abteilungen, die den im Institut vertretenen Disziplinen entsprachen, war nun auf dem Stand einer Abteilung angelangt (Abteilung V des Robert Koch-Instituts) [s. R 154/621]. Nach der Übernahme der in Berlin befindlichen ehemaligen Reichsinstitute durch die Bundesrepublik und der Eingliederung der Anstalt in das dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesgesundheitsamt (1952), arbeitete die Anstalt als"Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygien" (Wabolu) weiter [s. WABOLU, Eine Informationsschrift von Rolf Beutler, Bericht 14-74]. Nach Angliederung der bisher zum Max von Pettenkofer-Institut des Bundesgesundheitsamtes gehörenden Laboratorien für allgemeine Hygiene und für Gesundheitstechnik (Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Klimatechnik) wurde dem Institut 1957 die zusätzliche Bezeichnung"Forschungsstätte für allgemeine Hygiene und Gesundheitstechni" verliehen. Beim Übergang der Gesundheitsabteilung vom Bundesinnenministerium auf das neu errichtete Bundesministerium für Gesundheitswesen im Januar 1962 wurde mit dem Bundesgesundheitsamt auch dessen Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene dem neuen Ministerium unterstellt [s. WABOLU, Eine Informationsschrift von Rolf Beutler, Bericht 14-74]. Durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 19. Dezember 1972, der die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Umwelthygiene neu ordnete, wurde schließlich die entsprechende Fachaufsicht über das Institut wieder dem Bundesinnenministerium übertragen [s. Bundesgesundheitsamt, 100 Jahre Forschung für die Gesundheit]. 2. Organisation und Aufgaben Die Königliche Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung hatte zunächst nur die folgenden Aufgaben [s. Geschäftsanweisung und Gebührenordnung der Anstalt in: R 154/ 409 fol. 41-46]: "1. die auf dem Gebiete der Wasserversorgung und Beseitigung der Abwässer und Abfallstoffe sich vollziehenden Vorgänge in Rücksicht auf deren gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Wert zu verfolgen; 2. dahin gehörige Ermittlungen und Prüfungen im allgemeinen Interesse aus eigenem Antriebe zu veranlassen; 3. Untersuchungen über die in ihrem Geschäftsbereichs fallenden Angelegenheiten im Auftrage der Ministerien und auf Antrag von Behörden und Privaten gegen Gebühr auszuführen; 4. den Zentralbehörden auf Erfordern des vorgesetzten Ministers Auskunft zu erteilen und einschlägige Gutachten im öffentlichen Interesse zu erstatten" In den folgenden Jahrzehnten wurde der Tätigkeitsbereich der Anstalt mehr und mehr erweitert. Neben die Wasserversorgung und die Beseitigung der Abwässer und festen Abfallstoffe von Gemeinden und Industrie (Müll, Tierkörper, gewerbliche Abfälle u.ä.) trat die Reinhaltung der Luft und die Bekämpfung tierischer Schädlinge. Auf allen diesen Gebieten war es jedoch immer die Aufgabe des Instituts, durch wissenschaftliche Forschung und Arbeit in der Praxis die Grundlagen zur Verbesserung der Verhältnisse zu schaffen. Hieraus ergab sich eine Arbeitsweise, die in außergewöhnlichem Maße Laboratorium und Praxis, wissenschaftliche Forschung und wirkliche Anwendung verschmolz. In diesem Zusammenhang sind die vielen tausend wissenschaftlichen Arbeiten, die größtenteils in dem eigenen Organ, den"Kleinen Mitteilunge" publiziert wurden, genauso hervorzuheben, wie die ebenfalls in die Tausende reichende Anzahl von Einzelfallakten, die die überwachungs- und gutachterliche Tätigkeit der Anstalt, insbesondere auf den Gebieten der Wasserversorgung und Abwasserreinigung, hervorragend dokumentieren. Gründer der Anstalt war der Vortragende Rat in der Medizinalabteilung des preußischen Kultusministeriums, der Wirkliche Geheime Obermedizinalrat Prof. Dr. Schmidtmann, der als Leiter der Anstalt ( - 1910) gleichzeitig Vorsitzender einer aus den Vertretern aller beteiligten Ministerien (Ministerium der Medizinalangelegenheiten, des Inneren, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, für Handel und Gewerbe, der öffentlichen Arbeiten, der Finanzen) zusammengesetzten Kommission war, die jedes Vierteljahr zusammentrat, und der über die Geschäftstätigkeit der Anstalt Bericht zu erstatten war [s. R. 154/409 fol. 41-46]. Für die Arbeiten der neuen Anstalt wurden zunächst 3 wissenschaftliche Mitglieder und 3 Hilfsarbeiter angestellt [s. R 154/410 fol. 121]. Im Laufe des Jahres 1901 erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiter auf insgesamt 18 Personen (11 Wissenschaftler, einschließlich 3 freiwilligen wissenschaftlichen Mitarbeitern, und 7 Mitarbeitern vom Verwaltungs-, Kanzlei-, Unter- und Hauspersonal) [s. R. 154/419 ]. 1942 umfasste die Anstalt, einschließlich der 1923 gegründeten Außendienststelle"Abteilung Mainwasser-Untersuchungsam" in Wiesbaden [s. R 154/409 fol. 98], 120 Kräfte, darunter 50 Angehörige verschiedenster naturwissenschaftlicher Disziplinen [s. R. 154/621]. Die Organisation der neugegründeten Anstalt war denkbar einfach: Neben dem"Burea" und der Bibliothek gab es zunächst nur 2 Abteilungen, die chemische und die"bacteriologisch" Abteilung [s. R 154/410 fol. 142]. Letztere wurde bereits 1902 zur biologisch-bakteriologischen Abteilung erweitert [s. R 154/410 fol. 147]. 1907 waren bereits 3 Abteilungen (Chemische Abteilung, Biologisch-bakteriologische Abteilung und Wassertechnische Abteilung) eingerichtet [s. R 154/410 fol. 163]. Die Biologisch-bakteriologische Abteilung wurde in eine Biologische Abteilung und eine Hygienisch-bakteriologische Abteilung unterteilt, woraus sich für 1911 ein Stand von 4 Abteilungen ergab [s. R 154/409 fol. 62]. Erst 1942 erhielt die Reichsanstalt die Organisationsstruktur, die sie bis zum Kriegsende beibehielt [s. R 154/621]: - Chemische Abt. 1 - Chemische Abt. 2 - Hygienisch-Bakteriologische Abt. - Technische Abt. - Biologische Abt. - Zoologische Abt. Neben diesen Fachabteilungen darf man die Dienststellenverwaltung (Büro, Kanzlei) und die für ihr Fachgebiet einzigartige Bibliothek (1945 ca. 50 000 Bücher) sowie die große Schausammlung (Museum), die vor allem für zahlreiche Unterrichtskurse benutzt wurde, nicht vergessen. Die Landesanstalt ging durch Umbenennung aus der Königlichen landesanstalt für Wasserhygiene hervor. 
Reichsanstalt für Wasser- und Luftgüte 

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