Reichsstelle für Raumordnung - Kartenbestand

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Reichsstelle für Raumordnung - Kartenbestand 
Durch Gesetz über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Landesplanung im gesamten Reichsgebiet und insbesondere für die Deckung des im Rahmen der Aufrüstung großen staatlichen Landbe‧darfs geschaffen; bedingt durch die doppelte Funktion von Hanns Kerrl als Leiter der RfR und Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten (vgl. Bestand R 5101) hatten beide ober‧sten Reichsbehörden einen gemeinsamen Haushalt und eine gemeinsame Dienststellenver‧waltung; die Wirkungsmöglichkeit der Reichsstelle blieb begrenzt; ihre Tätigkeit beschränkte sich praktisch auf die Verwaltungsaufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften (wis‧senschaftlich-technische Forschungseinrichtungen), denen die Raumordnung auf regionaler Ebene oblag. 
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