Reichsstelle für Raumordnung - Kartenbestand

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Durch Gesetz über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Landesplanung im gesamten Reichsgebiet und insbesondere für die Deckung des im Rahmen der Aufrüstung großen staatlichen Landbe‧darfs geschaffen; bedingt durch die doppelte Funktion von Hanns Kerrl als Leiter der RfR und Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten (vgl. Bestand R 5101) hatten beide ober‧sten Reichsbehörden einen gemeinsamen Haushalt und eine gemeinsame Dienststellenver‧waltung; die Wirkungsmöglichkeit der Reichsstelle blieb begrenzt; ihre Tätigkeit beschränkte sich praktisch auf die Verwaltungsaufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften (wis‧senschaftlich-technische Forschungseinrichtungen), denen die Raumordnung auf regionaler Ebene oblag. 
Durch Gesetz über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.03.1935 als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Landesplanung im gesamten Reichsgebiet und insbesondere für die Deckung des im Rahmen der Aufrüstung großen staatlichen Landbedarfs geschaffen. Bedingt durch die doppelte Funktion von Hanns Kerrl als Leiter der RfR und Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten (Bestand R 5101) hatten beide obersten Reichsbehörden einen gemeinsamen Haushalt und eine gemeinsame Dienststellenverwaltung. Die Wirkungsmöglichkeit der Reichsstelle blieb begrenzt; ihre Tätigkeit beschränkte sich praktisch auf die Verwaltungsaufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften (wissenschaftlich-technische Forschungseinrichtungen), denen die Raumordnung auf regionaler Ebene oblag. 
R 113-KART 
Reichsstelle für Raumordnung - Kartenbestand 
Karten 

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