Reichsbeauftragter für die deutsche Filmwirtschaft
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Reichsbeauftragter für die deutsche Filmwirtschaft
Geschichte des Bestandsbildners
Das Jahr 1937 leitete den Beginn des zweiten Abschnitts der nationalsozialistischen Reform des deutschen Filmschaffens ein. Große Filmfirmen gingen in staatsmittelbaren Besitz des Reiches über. Der Hauptaktionär der Ufa, Alfred Hugenberg,"überga" die Aktien dem Reich. Die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange der Firmen übernahm der von Goebbels ernannte Reichsbeauftragte für die deutsche Filmwirtschaft, Max Winkler [Vgl. Drewniak, Boguslaw: Der deutsche Film 1938-1945. Ein Gesamtüberblick. Droste Verlag 1987, S.19].
Zu seinen Aufgaben gehörten u.a.:
- Gründung, Fusion und Auflösung deutscher Filmgesellschaften,
- Bestellung ihrer Gremien und Bemessung der Bezüge, auch der leitenden Angestellten,
- Bestimmungen des Aufgabenbereichs der Dachgesellschaft und der ihr nachgeordneten Gesellschaften,
- Finanzierung der Filmgesellschaften und Sicherung des Organverhältnisses,
- Erwerb und Führung von Ateliers, Filmbearbeitungsanstalten und Theatern und anderen Filmbetrieben, sowie Beteiligungen daran im In- und Ausland [R 109 III/ 2 Organisationsplan für das deutsche Filmwesen 1944].
Winklers Büro befand sich in Berlin, Brückenallee 3 und war als besondere Abteilung der 1929 gegründeten"Cautio Treuhand Gmb" angegliedert.
Die wichtigsten Mitarbeiter Winklers bei der Cautio waren neben den Geschäftsführern Friedrich Merten und Willy Imhof der Jurist Bruno Pfennig als Vertreter Winklers, Verbindungsmann zur Reichsfilmkammer und Vorsitzender der Geschäftsführung der Ufa Film GmbH sowie der Rechtsanwalt Dr. Günther Dahlgrün, der 1941 zur Cautio kam und bald zum engsten Mitarbeiter und ständigen Vertreter Winklers wurde.
Organisatorisch unterstand der Reichsbeauftragte für die deutsche Filmwirtschaft dem Leiter der Abteilung Film im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, dem auch die Belange der Filmkunst vorbehalten waren.
Die Finanzierung der"reichsmittelbare" Filmwirtschaft erfolgte unter Beteiligung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda und bezog sich vor allem auf den Bau von größeren Ateliers und Kinos sowie die Filmherstellung.
Reichsbeauftragter für die deutsche Filmwirtschaft