Reichsbeauftragter für die deutsche Filmwirtschaft
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002429-r_109_iii an entity of type: Record
Geschichte des Bestandsbildners
Das Jahr 1937 leitete den Beginn des zweiten Abschnitts der nationalsozialistischen Reform des deutschen Filmschaffens ein. Große Filmfirmen gingen in staatsmittelbaren Besitz des Reiches über. Der Hauptaktionär der Ufa, Alfred Hugenberg,"überga" die Aktien dem Reich. Die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange der Firmen übernahm der von Goebbels ernannte Reichsbeauftragte für die deutsche Filmwirtschaft, Max Winkler [Vgl. Drewniak, Boguslaw: Der deutsche Film 1938-1945. Ein Gesamtüberblick. Droste Verlag 1987, S.19].
Zu seinen Aufgaben gehörten u.a.:
- Gründung, Fusion und Auflösung deutscher Filmgesellschaften,
- Bestellung ihrer Gremien und Bemessung der Bezüge, auch der leitenden Angestellten,
- Bestimmungen des Aufgabenbereichs der Dachgesellschaft und der ihr nachgeordneten Gesellschaften,
- Finanzierung der Filmgesellschaften und Sicherung des Organverhältnisses,
- Erwerb und Führung von Ateliers, Filmbearbeitungsanstalten und Theatern und anderen Filmbetrieben, sowie Beteiligungen daran im In- und Ausland [R 109 III/ 2 Organisationsplan für das deutsche Filmwesen 1944].
Winklers Büro befand sich in Berlin, Brückenallee 3 und war als besondere Abteilung der 1929 gegründeten"Cautio Treuhand Gmb" angegliedert.
Die wichtigsten Mitarbeiter Winklers bei der Cautio waren neben den Geschäftsführern Friedrich Merten und Willy Imhof der Jurist Bruno Pfennig als Vertreter Winklers, Verbindungsmann zur Reichsfilmkammer und Vorsitzender der Geschäftsführung der Ufa Film GmbH sowie der Rechtsanwalt Dr. Günther Dahlgrün, der 1941 zur Cautio kam und bald zum engsten Mitarbeiter und ständigen Vertreter Winklers wurde.
Organisatorisch unterstand der Reichsbeauftragte für die deutsche Filmwirtschaft dem Leiter der Abteilung Film im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, dem auch die Belange der Filmkunst vorbehalten waren.
Die Finanzierung der"reichsmittelbare" Filmwirtschaft erfolgte unter Beteiligung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda und bezog sich vor allem auf den Bau von größeren Ateliers und Kinos sowie die Filmherstellung.
R 109-III
Reichsbeauftragter für die deutsche Filmwirtschaft
Schriftgut
46 Aufbewahrungseinheiten
Geschichte des Bestandsbildners
Archivische Bearbeitung
Die hier vorliegenden 46 Bände umfassen v.a. den Zeitraum 1943 bis April 1945. Sie wurden 1967 vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben und 1996 nach Berlin-Lichterfelde verlagert.
Kassationen wurden im Hinblick auf die geringe Überlieferung nicht vorgenommen, obwohl ein relativ großer Teil der Akten lediglich Unterlagen zur Personalsituation (UK-Stellungen, Lohn- und Gagenzahlungen) sowie zur Rohstoff- und Gerätebeschaffung einnimmt. Die zum Teil eigenwillige und unsystematische Aktenablage erschwerten die Erschließung.
Als Folge der kurzen Laufzeit versprechen einzelne Titel mehr als der Inhalt des Bandes wirklich hergibt. Dennoch gibt der Bestand einen gewissen Einblick in die filmwirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Kriegsjahre. Besonders deutlich werden die mit dem"totalen Kriegseinsat" verbundenen Probleme.
Über den Verbleib des Schriftgutes aus der Zeit vor 1943 liegen keine Informationen vor. Es ist aber zu vermuten, dass diese Akten bei einem Luftangriff am 22. November 1943, der auch das Büro der Cautio zerstörte, vernichtet wurden.
Der Bestand wurde 1981 durch Herrn Ganser verzeichnet.
Bei der Eingabe in die Datenbank wurden die Aktentitel weitestgehend unverändert übernommen.
Zitierweise
BArch R 109III/...
Erschliessungszustand
Online-Findbuch (2004).
Zitierweise
BArch R 109-III/...
[Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv, Wichtige ergänzende Überlieferungen bilden die Akten des Bestandes R 55 Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda sowie die Bestände R 109 I Universum Film AG und R 109 II Reichsfilmintendanz., Literatur, Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hrsg. von Heinz Boberach, München 1991, Teil 1, S. 319.]