SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt

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SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt 
Geschichte des Bestandsbildners Die SS war das prägende und wirkungsvollste Terror- und Vernichtungsinstrument des nationalsozialistischen Staates. Dies setzte vor allem die vollständige Vereinnahmung der staatlich-polizeilichen Exekutive durch die SS und die stufenweise Herauslösung der Polizeigewalt aus der Normenkontrolle der Judikative voraus. Doch beschränkte sich die Expansion der SS nicht auf den polizeilichen Sektor. Niemand konnte im März 1923 anläßlich der Gründung der ersten"Stabswach" und damit der frühesten Vorläuferorganisation der SS durch Hitler die einzigartige Entwicklung der seit dem Frühjahr 1925 so bezeichneten Schutzstaffel(n) der NSDAP (SS) vorausahnen. Als Personen- und Versammlungsschutztrupp aufgestellt, auch mit Abonnentenwerbung und Plakatklebeaktionen zugunsten der NSDAP und ihrer Organe befaßt und im November 1930 als innerer Polizeidienst der Partei aufgewertet, konnte sich die SS seit 1933/34 schrittweise nicht nur polizeiliche, sondern mit der Waffen-SS und deren Vorläufern auch militärische Exekutivbefugnisse des Staates aneignen. Die SS, spätestens nach den Ereignissen des 30. Juni und des 1. und 2. Juli 1934 endgültig aus dem Schatten der Sturmabteilung(en) der NSDAP (SA) herausgetreten, gestaltete, perfektionierte und beherrschte das groß angelegte System der Konzentrations- und Vernichtungslager; sie plante und vollstreckte den rassenideologisch begründeten Völkermord an Juden, an Sinti und Roma und anderen stigmatisierten Bevölkerungsgruppen, die sich im deutschen Einfluss- und Herrschaftsbereich befanden. In der nationalsozialistischen Rassen-, Volkstums- und Siedlungspolitik, die in der SS bereits seit Januar 1932 mit den Vorläufern des erst seit Januar 1935 so bezeichneten Rasse- und Siedlungshauptamtes-SS eine institutionelle Grundlage gefunden hatte, war der Reichsführer-SS (RFSS) seit Oktober 1939 in seiner neuen Funktion als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (RKFV) der ausschlaggebende Machtfaktor. Die deutsche Kultur- und Wissenschaftspolitik wurde von der SS seit den dreißiger Jahren vornehmlich mit Hilfe der"Forschungs- und Lehrgemeinschaft"Das Ahnenerb" e.V" infiltriert. Die SS, deren Gesamtpersonalbestand sich bis Ende Juni 1944 auf nahezu 800.000 erhöhte, diente nicht nur als zuverlässiges Machtinstrument des Führerwillens und als bedeutsamstes Trägerorgan der nationalsozialistischen Ideologie; sie konnte zudem im genuinen Herrschaftsinteresse Hitlers als vielseitig verwendbare Alternativinstanz erforderlichenfalls Anpassungsdruck auf konkurrierende Kompetenzträger des zivilen und des militärischen Sektors ausüben. Vor dem hier skizzierten Hintergrund wird deutlich: Die Wirtschaft konnte im Gesamtgefüge der von der SS beanspruchten und besetzten Zuständigkeitsbereiche nur ein Ausschnitt sein, dem gleichwohl in der zweiten Kriegshälfte besondere Bedeutung beizumessen war. Der wirtschaftlichen Betätigung der SS lagen verschiedenartige, teils miteinander unvereinbare Motive zugrunde. Der Reichsführer-SS und die Vertreter der SS-Wirtschaft und der SS-Verwaltung verknüpften die wirtschaftliche Funktion der SS uneinheitlich, beeinflusst auch von jeweils vorherrschenden Opportunitätserwägungen, mit Zielsetzungen der ideologischen Selbstdarstellung jenseits aller Gewinnerwartungen, mit Selbstversorgungs- und Autarkieplanungen wie auch mit zügellosen wirtschaftlichen Ausdehnungstendenzen. Parallel dazu gewann seit 1940/41 auch für die SS die Perspektive einer künftigen Friedenswirtschaft an Bedeutung; hier galt es, der SS gegenüber anderen Interessenten eine günstige Ausgangsposition zu sichern. In den ersten Jahren des nationalsozialistischen Staates standen die wirtschaftlichen Aktivitäten der SS nicht vorrangig unter der Prämisse der Umsatz- und Gewinnmaximierung; wichtiger war in dieser ökonomischen Aufbauphase vielmehr die einführende Auseinandersetzung der Parteigliederung mit betriebswirtschaftlichen und handelsrechtlichen Rahmenregularien. Über die im Wesentlichen lagerintern ausgerichteten Werkstattbetriebe in den Konzentrationslagern hinaus gründete bzw. übernahm die SS seit 1934 Gesellschaften, Vereine und Stiftungen ideologisch-repräsentativer und kulturell-historischer Prägung. Im Spannungsfeld aufrüstungsbedingter gesamtwirtschaftlicher Bedarfsdeckungslücken, vor allem auf dem Gebiet des so genannten"Arbeitseinsatze", und der aus ideologischen Gründen gleichwohl vorangetriebenen städtebaulichen Großprojekte des nationalsozialisti‧schen Regimes gelangte die SS-Wirtschaft mit der Gründung der Deutschen Erd- und Steinwerke GmbH (DESt) im April 1938 in ein neues Entwicklungsstadium. Mit der Errichtung der Deutschen Ausrüstungswerke GmbH (DAW) im Mai 1939 waren, neben weiteren Gesellschaften, die beiden vorerst größten und bedeutendsten SS-Unternehmen im Zeichen der forcierten wirtschaftlichen und politischen Kriegsvorbereitung des Regimes entstanden. Sowohl die mit dem Kriegsbeginn eröffneten umfassenden wirtschaftlichen und machtpolitischen Ausbaumöglichkeiten der SS als auch die ungünstige und reformbedürftige ökonomische Anfangsentwicklung der wichtigsten SS-Gesellschaften führten im Juli 1940 zur Gründung der Deutschen Wirtschaftsbetriebe GmbH (DWB). Die in dieser Holding-Gesellschaft zusammengeführten SS-Unternehmen bildeten Tochtergesellschaften des nun errichteten SS-Konzerns. Zahlreiche Gesellschaften unterschiedlicher Wirtschaftszweige mit einer Vielzahl von Betrieben waren im DWB-Konzern formiert. Ferner wurden eine Reihe weiterer Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Vermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit etc. unter der Dienstaufsicht des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes verwaltet. Nach dem Ende der"Blitzkrieg" und unter dem Eindruck der militärischen Winterkrise 1941/42 waren das nationalsozialistische Regime und seine kriegswirtschaftlichen Steuerungsorgane, unterstützt von staats- und privatwirtschaftlichen Interessenvertretern, bereit zur Einbeziehung des Wirtschaftspotentials der SS in den Prozeß der Rüstungsproduktion. Dementsprechend betrieb die Wirtschaftsverwaltung der SS seit 1942 die Umstellung der SS-Unternehmen auf Rüstungsprojekte. Im Gesamtrahmen der SS-Wirtschaft war eine bedeutsame Steigerung der Umsätze seit 1941 und der Gewinne seit 1943 zu verzeichnen. Die von der SS-Führung umfassend angestrebte eigenständige Verankerung der SS in der industriellen Produktionsplanung und Rüstungsendfertigung scheiterte außer an spezifischen Defiziten der SS-Wirtschaft vor allem am Widerstand der staatlichen und der privaten Rüstungsindustrie, militärischer Kriegswirtschaftsinstanzen, des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion und der von ihm gelenkten staatlich-industriellen Rüstungsorganisation. Im Gesamtmaßstab der deutschen Rüstungsendfertigung waren dem selbständigen Beitrag der SS-eigenen Betriebe enge Grenzen gesetzt; die Funktion der SS in der Rüstungswirtschaft bestand vorrangig in der Bereitstellung zusätzlicher Arbeitskräfte für die SS-externe Rüstungsindustrie. Gleichwohl sicherte die SS ihre kriegswirtschaftliche Position, indem sie die alleinige Kontrolle über den wichtigsten ihr verfügbaren Produktionsfaktor, das Arbeitskräftepotential der KZ-Häftlinge, behauptete; ferner stellte die SS sicher, dass die in SS-externen Rüstungsbetrieben geleistete Häftlingszwangsarbeit den von der SS geprägten Bedingungen des KZ-Wesens angepasst wurde. Das wirklichkeitsferne Ziel eines Führungsmonopols der SS-Wirtschaft und des SS-WVHA im Gesamtgefüge der deutschen Kriegswirtschaft wurde vom nationalsozialistischen Regime nicht verfolgt. Sein Interesse richtete sich vielmehr auf die möglichst weitgehende rüstungswirtschaftliche Ausbeutung der Häftlingszwangsarbeit und auf den von der SS-Wirtschaft als Alternativpotential ausgehenden politischen und ökonomischen Anpassungsdruck auf die staatlich-industriellen Lenkungsorgane der Kriegswirtschaft und auf industrielle Praktiker. Die wirtschaftliche Betätigung der SS war unmittelbar mit dem Verwaltungshandeln der Organisation verschränkt. Grundsätzlich zu bedenken ist, daß die SS als Gliederung der NSDAP ohne eigene Rechtspersönlichkeit und eigenes Vermögen war.[2] Die institutionelle und organisatorische Frühentwicklung der Spitzengliederung der SS und insbesondere der SS-Verwaltung gestaltete sich außerordentlich kompliziert. Im April 1934 erklärte Himmler hierzu rückblickend: "In den ersten Jahren der Aufstellung der SS erschöpften sich die Verwaltungsarbeiten in der Aufbringung von Geldern und ihrem sachgemäßen Nachweis, der, der beruflichen Tätigkeit des"Geldverwalter" entsprechend, von diesem meist in der verschiedenartigsten Form erfolgte. [...] Mit dem Wachsen der SS und ihrer organisatorischen Durchbildung ergaben sich jedoch weitere und sehr wichtige Aufgaben durch Erweiterung der Einnahmequellen, Erhöhung der einfließenden Mittel und durch erhebliche vermehrte Beschaffung von Bekleidung und Ausrüstung. Durch die Verwaltung dieser Mittel und durch den Nachweis der Beschaffungen hat sich das Aufgabengebiet des Geldverwalters derartig ausgeweitet, daß von einer nur"Gel"-verwaltung nicht mehr gesprochen werden kann, sondern von einer"Verwaltun" schlechthin"[3] Der Ausbau der Geldverwaltung zu einem allgemeinen Verwaltungswesen der SS erfolgte im Sommer 1932. Von dieser Zeit an ist das zunächst von Gerhard Schneider geleitete Verwaltungsamt-SS (VA-SS) dokumentarisch nachweisbar bis zur Neugliederung in der Reichsführung-SS im Januar 1935, durch die das 1932 errichtete SS-Amt (SS-A) in das SS-Hauptamt (SS-HA) umgewandet wurde; eines der Ämter des SS-Hauptamtes war das Verwaltungsamt-SS (IV). Oswald Pohl, seit dem 01. Febr. 1934 als Nachfolger des SS-Oberführers Gerhard Schneider Chef der Abteilung IV bzw. Chef des Verwaltungsamtes-SS, nahm mit Wirkung vom 01. Juni 1935 zusätzlich die Funktionen des Verwaltungschefs der SS im"persönlichen Stab" des Reichsführers-SS[4] und des Reichskassenverwalters der SS wahr. Innerhalb der SS war ausschließlich der Verwaltungschef der SS, die oberste SS-Verwaltungsdienststelle, zu Verhandlungen mit der Reichsleitung der NSDAP und mit staatlichen Instanzen in Haushalts- und damit verbundenen Verwaltungsangelegenheiten befugt. Als Reichskassenverwalter der SS war Pohl Bevollmächtigter und Beauftragter des Reichsschatzmeisters der NSDAP (RSM) und führte den etat- und verwaltungsmäßigen Geschäftsverkehr mit der Dienststelle des Reichsschatzmeisters. Angesichts der wirtschaftlichen und exekutiven Expansion der SS wurde mit Wirkung vom 20. Apr. 1939 die Dienststelle des Verwaltungschefs der SS zum Hauptamt in der Reichsführung-SS aufgewertet, das die Bezeichnung"Hauptamt Verwaltung und Wirtschaf" (HAVW) erhielt. Der Chef des Hauptamtes Verwaltung und Wirtschaft in der Reichsführung-SS, Pohl, war zugleich Chef des Hauptamtes Haushalt und Bauten (HAHB) des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern (RFSSuCHdDtPol im RMdI). Die Bildung des HAVW war ein Jahr nach der Gründung der DESt GmbH, des ersten großen SS-Unternehmens, ein Anzeichen für die gewachsene Bedeutung und das untrennbare Wechselverhältnis der SS-Wirtschaft und der SS-Verwaltung. Als Chef des HAVW und nach wie vor als Reichskassenverwalter der SS agierte Pohl auf der parteiamtlichen Ebene und war insoweit für die von der Partei zur Unterhaltung der Allgemeinen SS geleisteten Aufwendungen zuständig. Demgegenüber hatte das HAHB formell ministeriellen Charakter, dem die am 20. Apr. 1939 erfolgte Ernennung Pohls zum Ministerialdirektor beim RFSSuChdDtPol im RMdI, Hauptamt Haushalt und Bauten, entsprach; diese manipulative Konstruktion eröffnete der SS-Verwaltung den unmittelbaren Zugang zu den für die Reichsmittelfinanzierung der SS-Verfügungstruppe (SS-VT), der SS-Totenkopfverbände (SS-TV) und der Konzentrationslager verantwortlichen staatlichen Zuweisungsstellen, sicherte Pohl die direkte Verfügungsgewalt über die zugehenden Reichsaufwendungen und ermöglichte eine fiktive Differenzierung von parteibezogener und staatlicher Finanzverwaltung der SS. Mit Wirkung vom 01. Sept. 1941 wurde das HAVW reorganisiert und in acht römisch bezifferte""-Ämter untergliedert. Anders als die zuvor fachlich unkoordinierte Ämter- und Hauptabteilungsstruktur des HAVW folgte das nun errichtete System der W-Ämter mit den in ihnen vertretenen SS-Unternehmungen einem wirtschaftlichen Branchenmodell. Der Stab des HAVW-Chefs Pohl bestand aus den Fachabteilungen Rechtswesen (R), Wirtschaftsprüfung (W) und Betriebsinspektion (J). Am 01. Febr. 1942 wurden die Aufgaben und Befugnisse der mit Wirkung vom 31. Jan. 1942 aufgelösten Amtsstellen Hauptamt Haushalt und Bauten, Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft und Verwaltungsamt-SS gebündelt und vom nun errichteten SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt übernommen. Das SS-WVHA blieb bis zum Ende des Krieges die zentrale Lenkungsbehörde der SS-Wirtschaft und der SS-Verwaltung. Als Chef des SS-WVHA wurde Pohl am 20. Apr. 1942 zum SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS ernannt. Das SS-WVHA war seit März 1942 in die fünf Amtsgruppen A (Truppenverwaltung), B (Truppenwirtschaft), C (Bauwesen), D (Konzentrationslager) und W (Wirtschaftliche Unternehmungen) untergliedert. Die Amtsgruppe W bestand analog zu der am 01. Sept. 1941 eingeführten Gliederung des vormaligen HAVW aus den fachlich nach Wirtschaftsbranchen ausgerichteten Ämtern W I bis W VIII mit den in ihnen verwalteten wirtschaftlichen Unternehmungen der SS. Innerhalb des SS-WVHA dienten der Chef (des Stabes) W und der ihm unterstellte Stab W der Überwachung, Koordination und Beratung der W-Ämter und der W-Unternehmen; der Chef W war wirtschaftlicher Berater des Hauptamtschefs Pohl, den er in seinen Führungsaufgaben unterstützte. Die W-Amtschefs hatten ständig Verbindung zum Chef W zu halten. Der Stab W war sowohl organisatorisch als auch personell mit der DWB GmbH verflochten. Die nach außen im HAHB / HAVW verankerte institutionelle Trennung von parteimäßiger und staatlicher Finanzverwaltung der SS wurde mit der Bildung des SS-WVHA wieder aufgehoben; in ihm erfolgte die Bearbeitung aller Wirtschafts-, Verwaltungs- und Bauangelegenheiten des Reichsführers-SS gleichermaßen in ministerieller Instanz. Eine institutionelle Sonderstellung nahm die Amtsgruppe W ein. Die zum Personal der Amtsgruppe W gehörenden SS-Amtsträger waren für die einzelnen Gesellschaften - parallel zu ihrer SS-amtlichen Unterstellung unter Pohl als SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS und als Chef des SS-WVHA - formell SS-extern im nicht-behördlichen und nicht partei- bzw. SS-amtlichen Angestellten- oder Bevollmächtigtenverhältnis nach Handelsrecht tätig; die W-Ämter befanden sich dezentral an vom SS-WVHA räumlich getrennten Standorten. Die DWB GmbH wurde wie die meisten SS-Unternehmen von SS-Angehörigen, die handelsrechtlich als Privatpersonen mit Zivilberufen auftraten, bzw. über handelsrechtlich verankerte SS-Gesellschaften auf der Grundlage eines im Einzelnen noch darzustellenden Treuhandverhältnisses gegründet, erworben oder übernommen; diese natürlichen und juristischen Personen zeichneten für die eingebrachten Stammkapitaleinlagen. Die tatsächliche Herkunft der Einzelanteile des stufenweise erhöhten Eigenkapitals der DWB GmbH ist allerdings nicht rechtsgültig niedergelegt worden, so daß entsprechende Mehrheitsverhältnisse sowohl des Reiches als auch der NSDAP konstruierbar sind. Pohl führte den DWB-Konzern als alleiniger Gesellschafter und alleinvertretungsberechtigter erster Geschäftsführer treuhänderisch für den Reichsführer-SS. Im Oktober 1943 offerierte Pohl notariell die Abtretung der von ihm lediglich als Treuhänder vertretenen Eigenkapitalanteile der DWB GmbH und der Ostindustrie GmbH (Osti) an den RFSS oder einen von diesem zu benennenden Dritten. Das bei der Führung der SS-Wirtschaft ersichtliche inoffizielle, freiwillig eingegangene Treuhandverhältnis trug dem Umstand Rechnung, daß die SS als NSDAP-Gliederung und der RFSS keine eigenständigen Rechtspersönlichkeiten und Vermögensträger sein konnten und daß zudem nach deutschem Handelsrecht treuhänderische Gesellschaftsgründungen und Kapitaleinlagen nicht möglich waren. Angesichts dieser normativen Rechtsverhältnisse formierte die SS-Führung den bedeutenden Anteil der SS-Wirtschaft nicht als Reichs- oder als Parteigesellschaft, sondern in Gestalt eines privatwirtschaftlichen Konzerns. Dabei bot sich die Chance zur Verwirklichung einer übergeordneten wirtschaftlichen Zielvorstellung der SS: Die privatwirtschaftliche Orientierung und die rechtliche Verankerung des DWB-Konzerns und damit des wichtigsten Teils der SS-Wirtschaft außerhalb des unmittelbaren institutionellen Rahmens der SS waren grundlegende Voraussetzungen zur langfristigen wirtschaftlichen Verselbständigung der SS und zur Abschirmung der SS-Wirtschaft gegen mögliche Einflußversuche und Kontrollansprüche des Staates und der Partei wie auch privatwirtschaftlicher Interessenvertreter. Die Finanzbehörden des Reiches und der Reichsschatzmeister der NSDAP haben den privatwirtschaftlichen Charakter des handelsrechtlich verfaßten DWB-Konzerns anerkannt und auf vermögensrechtliche Ansprüche gegen die DWB GmbH, die sich beispielsweise auf die bei den Eigenkapitaleinzahlungen und -erhöhungen der Gesellschaft eingebrachten Reichs- und Parteimittel hätten beziehen können, verzichtet. ----------------------------------------- [1] Die Ausführungen in Kapitel 1 der Vorbemerkung folgen weitgehend der Darstellung in: Walter Naasner: SS-Wirtschaft und SS-Verwaltung."Das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt und die unter seiner Dienstaufsicht stehenden wirtschaftlichen Unternehmunge" und weitere Dokumente, Düsseldorf 1998, S. 3-9. [2] In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 01. Dez. 1933, RGBl I S. 1016, enthaltene Bestimmung über den Status der NSDAP als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch den § 4 des Erlasses des Führers über die Rechtsstellung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei vom 12. Dez. 1942, RGBl I S. 734, aufgehoben wurde. S. dazu die in: Walter Naasner, SS-Wirtschaft und SS-Verwaltung (s. dazu o., S. IX, Fußnote 1), S. 289-292, edierten Dokumente (BArch NS 3/1072, fol. 2, 4-6). [3] RFSS-Erlaß vom 16. Apr. 1934 betr."Verwaltungsführe". BArch NS 31/361, fol. 50 (einschl. Rückseite). [4] S. dazu den RFSS-Befehl vom 01. Juni 1935. BArch NS 3/555, fol. 31; ediert in: Walter Naasner, SS-Wirtschaft und SS-Verwaltung (s. dazu o., S. IX, Fußnote 1), S. 209 
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