Polizeiliches Einschreiten zur Bekämpfung der Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsbestimmungen, Personen die sich schwerer Wirtschaftsvergehen schuldig machen, sind als Volks- und Staatsfeinde zu betrachten und mit Schutzhaft zu bestrafen. Übersteigt die Schutzhaft die Dauer von 21 Tagen, muß Schutzhaftantrag gestellt werden.

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Polizeiliches Einschreiten zur Bekämpfung der Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsbestimmungen, Personen die sich schwerer Wirtschaftsvergehen schuldig machen, sind als Volks- und Staatsfeinde zu betrachten und mit Schutzhaft zu bestrafen. Übersteigt die Schutzhaft die Dauer von 21 Tagen, muß Schutzhaftantrag gestellt werden. 
Polizeiliches Einschreiten zur Bekämpfung der Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsbestimmungen, Personen die sich schwerer Wirtschaftsvergehen schuldig machen, sind als Volks- und Staatsfeinde zu betrachten und mit Schutzhaft zu bestrafen. Übersteigt die Schutzhaft die Dauer von 21 Tagen, muß Schutzhaftantrag gestellt werden. 

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