Verwendung freiw. Beitragsmarken nach Beitragsklasse I-§ 122 des Gesetzes über den Ausbau der Rentenversicherung vom 21.12.1937, wenn freiw. Beiträge vor dem 01.01.1937 nicht bereits verwendet worden sind.
http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002409-de_its_0_4-201-014-012-034_0311a_jpg-deu-0_4_deu an entity of type: Instantiation
Verwendung freiw. Beitragsmarken nach Beitragsklasse I-§ 122 des Gesetzes über den Ausbau der Rentenversicherung vom 21.12.1937, wenn freiw. Beiträge vor dem 01.01.1937 nicht bereits verwendet worden sind.
Verwendung freiw. Beitragsmarken nach Beitragsklasse I-§ 122 des Gesetzes über den Ausbau der Rentenversicherung vom 21.12.1937, wenn freiw. Beiträge vor dem 01.01.1937 nicht bereits verwendet worden sind.