Landeszentralbank Niedersachsen
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Landeszentralbank Niedersachsen
Die Landeszentralbank von Niedersachsen nahm ihre Geschäfte am 01. April 1948 auf. Im nachgeordneten Bereich gab es Hauptstellen der Landeszentralbank (in Braunschweig, Emden, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Osnabrück und Oldenburg) und 30 Zweiganstalten. Das Zweiganstaltennetz änderte sich mehrmals.
Durch die Gründung der Deutschen Bundesbank am 01. August 1957 wurde aus der Landeszentralbank von Niedersachsen die Landeszentralbank in Niedersachsen-Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank. Das Zweiganstaltennetz der Landeszentralbank in Niedersachsen änderte sich erneut. Es kam auch zu weiteren Zweigstellenschließungen. Bedingt durch die Deutsch-Deutsche Währungsunion kam es von Seiten der Deutschen Bundesbank zur Errichtung von Bundesbankfilialen in den Bezirkshauptstädten der ehemaligen DDR. Die Landeszentralbank in Niedersachsen betreute organisatorisch und personell die Filialen Halle und Magdeburg in Sachsen-Anhalt.
Durch das am 1. November 1992 in Kraft getretene Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes der Deutschen Bundesbank verabschiedete man sich von dem Grundsatz"Ein Land-eine Landeszentralban"; statt dessen entstanden Landeszentralbanken, die für ein, zwei oder drei Bundesländer zuständig waren. Die Landeszentralbank in Niedersachsen ging demnach mit Sitz in Hannover in der Landeszentralbank in der freien Hansestadt Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auf (LZB BNS).
Das Zweiganstaltennetz der LZB BNS umfasste neben den 6 Hauptstellen und 11 Zweigstellen in Niedersachsen die beiden Hauptstellen Halle und Magdeburg in Sachsen-Anhalt und die Hauptstelle Bremen mit der dazugehörigen Zweigstelle Bremerhaven. In Sachsen-Anhalt errichtete die Landeszentralbank noch eine weitere Zweiganstalt am 05. Dezember 1994 in Dessau. Auch in den folgenden Jahren wurden gelegentlich Zweigstellen geschlossen oder verlagert, auch nach der großen Bundesbankstrukturreform, welche die Unterscheidung zwischen Hauptstellen und Zweigstellen aufhob (fortan nur noch"Filiale") und gleichzeitig die ehemaligen Zweigstellen in künftig aufzulösende unselbständige Betriebsstellen umwandelte.
Allgemeiner Hinweis: Die o.a. Informationen entstammen hauptsächlich dem entsprechenden Findbuch des Historischen Archivs der Deutschen Bundesbank.