Deutsche Ausgleichsbank

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Deutsche Ausgleichsbank 
Die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) wurde am 12. Mai 1950 unter der Bezeichnung Bank für Vertriebene und Geschädigte (Lastenausgleichsbank) als Aktiengesellschaft gegründet, durch Gesetz vom 28. Oktober 1954 (BGBl. I S. 293) in Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) umbenannt und in eine eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt. Seit dem 20. Februar 1986 (BGBl. I S. 297) führt sie die Bezeichnung Deutsche Ausgleichsbank. Bei Gründung der Bank standen der Lastenausgleich und Hilfen zur wirtschaftlichen Eingliederung und Förderung der durch den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen betroffenen Personen sowie heimatloser Ausländer und ausländischer Flüchtlinge im Vordergrund. Heute finanziert die DtA vornehmlich Maßnahmen im wirtschaftsfördernden Bereich, insbesondere für den gewerblichen Mittelstand und die freien Berufe, sowie auf sozialem Gebiet und im Bereich des Umweltschutzes. Seit 1989 fördert die Bank auch Existenzgründungen in den Entwicklungsländern und Beratungsprogramme in Mittel- und Osteuropa. Darüber hinaus kann sie mit obersten Bundesbehörden Bankgeschäfte, Treuhand- und sonstige Geschäfte vereinbaren. Die DtA unterstand bis zum jahre 2003 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Aufsicht des Bundesministeriums des Innern. Sie gliederte sich organisatorisch unter einem Vorstand mit Vorstandsabteilung in 4 Geschäftsbereiche, von denen 2 mit der Wahrnehmung der Aufgaben bei der Ausgabe von Krediten und Überwachung von Bürgschaften betraut sind, ein weiterer ist für die Geld- und Kapitalmarktgeschäfte zuständig, daneben regelt der Geschäftsbereich 1 Organisation, Personal und andere Verwaltungsaufgaben. Über die dargestellten Aufgaben hinaus ist die Deutsche Ausgleichsbank mit der Geschäftsführung von Bundesstiftungen, der Wahrnehmung treuhänderischer Aufgaben, insbesondere infolge des Rechtsträgerabwicklungsgesetzes, beauftragt. Die Deutsche Ausgleichsbank wurde im Juli 2003 in die zur Kreditanstalt für Wiederaufbau gehördende KfW Mittelstandsbank intergriert, die die Förderprogramme der Deutschen Ausgleichsbank weiterführt.  

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