Bayerisches Ministerium für Landwirtschaft und Forsten
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Bayerisches Ministerium für Landwirtschaft und Forsten
In die Kompetenz des 1919 nach längeren Vorbereitungen gegründeten Ministeriums fielen Ernährungsfragen und Landwirtschaft. Die 1919 vorgesehene Übertragung der Forstverwaltung vom Finanzministerium unterblieb. In der Weimarer Zeit war das Landwirtschaftsministerium überwiegend mit Ministern aus dem Bayerischen Bauernbund besetzt. 1928 wurde es im Zuge der Staatsvereinfachung mit dem Staatsministerium für Soziale Fürsorge zum Staatsministerium für Landwirtschaft und Arbeit vereinigt und 1932 aufgehoben. Die Kompetenzen für Landwirtschaft fielen zurück an das Außenministerium und gingen 1933 an das Wirtschaftsministerium über. 1945 wurde das Landwirtschaftsministerium wieder begründet und führte nach der Überweisung der Forstverwaltung 1946 den Namen Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Die Kompetenz für die Ernährungsfragen ging 2001 im Zuge des BSE-Skandals verloren.
from: Claudia Friemberger, Staatsministerium für Landwirtschaft, publiziert am 21.04.2008; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Staatsministerium_f%C3%BCr_Landwirtschaft (27.07.18)