"Das Staatsministerium für Sonderaufgaben war ein von 1945 bis 1950 bestehendes Ministerium im Freistaat Bayern. Seine Aufgaben umfassten die Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen für das Befreiungsgesetz und die Organisation der Spruchkammern im Rahmen der Entnazifizierung. Verschiedene Behörden innerhalb des Ministeriums kontrollierten die Durchführung der Entnazifizierung. Dem Ministerium waren u. a. der Generalkläger, ein Kassationshof und die Leitung der Internierungs- und Arbeitslager zugeordnet. Die Arbeit und der Aufbau des Ministeriums sorgte regelmäßig für Konflikte zwischen Staatsregierung und US-Militärregierung. Im März 1950 löste der Bayerische Landtag das Ministerium auf, da dessen Hauptaufgabe weitgehend abgeschlossen war; seine Aufgabengebiete übernahm das Justizministerium. \r\n\r\nfrom: Paul Hoser, Staatsministerium für Sonderaufgaben, publiziert am 11.02.2013; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Staatsministerium_f%C3%BCr_Sonderaufgaben (27.07.2018) "@eng . "Bayerisches Staatsministerium für Sonderaufgaben, Minister für politische Befreiung"@deu . .