"\r\nDie Ausübung der Polizei in Preußen wurde zunächst durch Organe der kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen. Seit 1850 (Polizeiverwaltungsgesetz) Errichtung staatlicher Polizeibehörden in bestimmten (größeren) Gemeinden; nach Neuordnung des Polizeiwesens 1920 mit eigenen Schutzpolizeikommandos für den Vollzugs-Außendienst. Nach 1933 wurde die Polizei schrittweise in die Reichskompetenz gezogen. 1945-1953 Einrichtung von Stadt- bzw. Landkreispolizeien; 1953 (Polizeiordnungsgesetz) erneute Übernahme der Kreispolizeibehörden in die Landesverwaltung. Einteilung in Polizeipräsidien, -direktionen und -ämter sowie Kreispolizeibehörden bei Oberkreisdirektionen bzw. seit 1982 (Polizeiorganisationsgesetz) in Polizeipräsidien und Oberkreisdirektoren als Kreispolizeibehörden. \r\n\r\nfrom: http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/bestand.jsp?archivNr=1&tektId=1069&expandId=1069"@eng . "Polizeipräsidien Westfalen"@deu . .