"Bis 1877 bestand, nach dem Gesetz für die Gerichtsverfassung des Herzogtums Braunschweig von 1848, ein Obergericht in Wolfenbüttel, Kreisgerichte in den sechs Kreisstädten Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt, Blankenburg, Gandersheim und Holzminden, 22 Amtsgerichte in den ländlichen Ämtern und je ein Stadtgericht in Braunschweig und Wolfenbüttel.\r\n\r\nIm Zuge der Reichsjustizverfassung vom 27.1.1877, die die Vereinheitlichung der Justizorganisation im damaligen Deutschen Reich einleitete, und des braunschweigischen Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 1.4.1879 wurde die Gerichtsstruktur des Landes neu organisiert: Anstelle des Obergerichts in Wolfenbüttel, wurde ein Oberlandesgericht mit Sitz in Braunschweig geschaffen. Die Kreisgerichte und beide Stadtgerichte wurden aufgelöst, dafür wurden zwei Landgerichte, in Braunschweig und Holzminden, eingerichtet - dasjenige in Holzminden wurde allerdings schon zum 1.10.1890 aufgelöst. Das Landgericht Braunschweig war für die Kreise Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt und Blankenburg zuständig. Die Stadtgerichte Braunschweig und Wolfenbüttel wurden in Amtsgerichte umgewandelt und erhöhten somit die Zahl der Amtsgerichte auf 24. \r\n\r\nfrom: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b4831"@eng . "Landgericht Braunschweig"@deu . .