Collegium Medicum
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Collegium Medicum
Das Collegium Medicum wurde am 4.1.1747 (40 Slg 6879) als Aufsichtsbehörde über das Medizinal- und Apothekerwesen im Herzogtum Braunschweig eingerichtet. Diese Behörde unterstand unmittelbar dem Geheimen Rat. Durch Bekanntmachung vom 25.6.1772 (40 Slg 11419) wurde sie in Obersanitäts-Kollegium umbenannt. Bei dieser Bezeichnung blieb es bis 1903.
Die personelle Zusammensetzung und der Aufgabenbereich - Leitung und Beaufsichtigung des Medizinalwesens - wurde erstmals durch §§ 2 ff. des Medizinalgesetzes vom 25.10.1865 (G. u. VS. Nr. 67) neu geregelt. Der Wirkungskreis ändert sich kaum durch ein neues Medizinalgesetz vom 9.3.1903 (G. u. VS. Nr. 19), jedoch wurde die Behörde fortan als Landesmedizinal-Kollegium bezeichnet; dabei blieb es auch nach Erscheinen einer Neufassung des Medizinalgesetzes vom 18.12.1932 (G. u. VS. Nr. 120, S. 212): Durch Gesetz vom 23.5.1936 (G. u. VS. Nr. 53, S. 107) wurde das Landesmedizinal-Kollegium aufgehoben; der Zuständigkeitsbereich wurde vom 1.7.1936 an durch den Minister des Innern wahrgenommen.
http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b5084