Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
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Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
1879 wurde am Oberlandesgericht Frankfurt auch eine Staatsanwaltschaft unter der Leitung eines Oberstaatsanwalts (seit 1920 Generalstaatsanwalt) errichtet, deren Zuständigkeitsbereich sich auf den Bezirk des Oberlandesgerichts erstreckte. Dieser änderte sich bei der Neuorganisation des Oberlandesgerichts Frankfurt im Jahre 1946 (Abt. 631a). In Strafprozessen vor dem Oberlandesgericht (vgl. Abt. 458) ist die Staatsanwaltschaft Strafverfolgungs- und Anklagebehörde. Ihr steht ferner die Strafvollstreckung zu.
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