"Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt nahm am 5. Juli 1945 ihre Dienstgeschäfte wieder auf, nachdem im Frühjahr 1945 alle deutschen Gerichte vorläufig geschlossen worden waren.\r\nMit der Verordnung über die Errichtung des Oberlandesgerichts in Frankfurt (Main) vom 23. Mai 1946 (GVBl. 1946, S. 137) wurde die Staatsanwaltschaft Darmstadt der beim Oberlandesgericht angesiedelten Generalstaatsanwaltschaft unterstellt. In Darmstadt selbst wurde nach dem Krieg kein Oberlandesgericht mehr eingerichtet. Das Oberlandesgericht Frankfurt fungierte als Nachfolgebehörde der ehemaligen Oberlandesgerichte Darmstadt und Kassel.\r\nDie Leitung der Staatsanwaltschaft übernahm ein Leitender Oberstaatsanwalt, dem die übrigen hier tätigen Staatsanwälte unterstellt waren.\r\nLeitende Oberstaatsanwälte:\r\nBis November 1945: Dr. Karl Specht\r\nNovember 1945 - November 1947: ständiger Vertreter Staatsanwalt Dr. Hans Steffan\r\nDezember 1947 - September 1949: Dr. Hans Tomforde\r\nOktober 1949 - März 1951: Dr. Bruno Kant\r\nApril 1951 - August 1952: Dr. Martin Rittau\r\nSeptember 1952 - 1972: Dr. Erich Hofmann\r\n1972-1975: René Sonnenschein\r\n1976-1977: Dr. Erhard Schramm\r\n1978-1993: Friedrich Hoffmann\r\n1993-2001: Gerhard Andres (stellvertretender Leiter 1993: Kircher, 1996-2001: Arno Siebecker)\r\n2001-2003: Kommissarische Leitung: Arno Siebecker\r\n2003-2008: Hein Jürgen Nebel\r\nab 2008: Dr. Albrecht Schreiber\r\nDie Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten und Straftätern im südhessischen Raum (Landkreise Offenbach, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Bergstraße und Odenwaldkreis nebst den zugehörigen kreisfreien Städten). Der Bezirk der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt ist identisch mit dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt und den dazugehörenden Amtsgerichten. Die Zuständigkeit richtet sich danach, an welchem Ort eine Tat begangen wurde ( Tatortzuständigkeit; bei erwachsenen Tätern die Regel) oder wo der Täter wohnt (Wohnortzuständigkeit; bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern die Regel). Die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke sind denen der Landkreise angepasst:Während im Landkreis Odenwald lediglich ein Amtsgericht (Michelstadt) ansässig ist, sind in den Kreisen Groß-Gerau (Groß-Gerau und Rüsselsheim) sowie Darmstadt-Dieburg (Darmstadt und Dieburg) zwei Amtsgerichte und in den Kreisen Offenbach (Offenbach am Main, Seligenstadt und Langen) sowie Bergstraße (in Bensheim, Fürth und Lampertheim) jeweils 3 Amtsgerichte angesiedelt. Das Landgericht Darmstadt und damit auch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt sind zuständig für ca. 1, 5 Millionen Einwohner.\r\nFür den Bereich der Amtsgerichte Offenbach am Main und Seligenstadt ist in Offenbach am Main eine Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Darmstadt eingerichtet. Die Zweigstelle Offenbach am Main ist von der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den dort zahlenmäßig anfallenden Verfahren vergleichbar mit den etwas kleineren Staatsanwaltschaften in Hessen.\r\nIm Jahre 2003 wurden insgesamt 57580 neue Verfahren gegen bekannte Täter eingetragen.\r\nDie Ermittlungsverfahren werden bei der Hauptstelle in Darmstadt in 11 Abteilungen bearbeitet. Die Abteilungen bestehen aus den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, (Ober-) Amtsanwältinnen und (Ober-) Amtsanwälten sowie den Sekretariatsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Jeder Abteilung steht ein Oberstaatsanwalt/eine Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiter/in vor, jedem Sekretariat eine Sekretariatsleiterin / ein Sekretariatsleiter. \r\n\r\nfrom: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b3883"@eng . "Staatsanwaltschaft Darmstadt"@deu . .