"1. Die Regierung in Aurich: Organisationsstruktur\r\n\r\nDie anfallenden Geschäfte der Regierung wurden zu Anfang\r\nnoch in einem ungetrennten Kollegium wahrgenommen. Erst\r\nim Jahre 1892 fand eine Aufteilung der Geschäfte in drei\r\nAbteilungen statt. Neben die\"Abteilung des Innere\",\r\nspäter auch\"Präsidialabteilun\" oder\"Allgemeine Abteilun\" genannt, trat zunächst eine\"Abteilung für direkte\r\nSteuern und Domäne\" und schließlich eine Abteilung für\r\nKirchen- und Schulangelegenheiten. Diese Organisations-\r\nstruktur blieb im Prinzip bis in die 60er Jahre unseres\r\nJahrhunderts bestehen. Die Bezeichnungen für die drei\r\nAbteilungen lauteten nach der Büroreform von 1932 wie\r\nfolgt:\r\n\r\nI. Allgemeine Abteilung\r\nII. Abteilung für Kirchen und Schulen\r\nIII. Landwirtschaftliche Abteilung\r\n\r\nDie Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung und das Wasser-\r\nbauwesen wurden bis unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg\r\nvon der Abteilung I wahrgenommen, dann während der Besat-\r\nzungszeit selbständig neben den drei übrigen Abteilungen\r\nund schließlich ab 1949 in einer eigenen Abteilung IV, der\r\"Abteilung WS\", besorgt. Mit der Errichtung der neuen\r\nBundesbehörde\"Wasser- und Schiffahrtsdirektion Auric\" am\r\n1.11.1952 wurde die Abteilung IV vollends aus der Regierung\r\nausgegliedert, doch erfüllte sie seither ihrerseits die\r\nübrigens anhand der Akten kaum von den Bundesaufgaben\r\nzu trennenden Landesaufgaben.\r\nDie herkömmliche dreigliedrige Organisationsstruktur der\r\nRegierung wurde 1949 kurzfristig durch Bildung einer IV.\r\nund einer V. Abteilung durchbrochen. Doch wurde die Aus-\r\ngliederung der Wirtschafts- und Verkehrsdezernate und der\r\nHochbaudezernate aus der Abteilung I noch im selben Jahr\r\nunter gleichzeitiger Errichtung der Abteilung IV (WSV)\r\nzurückgenommen. (Vgl. dazu Rep. 17/1, 30; 309).\r\n1954 bildete man innerhalb der Abteilung I zwei Unter-\r\nabteilungen, deren eine sich mit Lastenausgleich, Wohnungs-\r\nangelegenheiten, Wirtschaft, Sozialen Aufgaben und Flücht-\r\nlingen zu befassen hatte, die andere für das Gebiet der\r\nWasserwirtschaft zuständig wurde. Die bereits erkennbare\r\nStruktur mit 5 Abteilungen wurde allerdings erst im Jahre\r\n1965 verwirklicht. Seither bestanden bei der Regierung\r\nfolgende Abteilungen:\r\n\r\nAbt. 1: Allgemeine Abteilung\r\nAbt. 2: Polizei, Bau- und Wohnungswesen\r\nAbt. 3: Wirtschaft, Verkehr, Soziales\r\nAbt. 4: Kirchen und Schulen\r\nAbt. 5: Landwirtschaft\r\n\r\nDie Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Regierung\r\nin Aurich blieb in dieser Form bis zur Auflösung des Regie-\r\nrungsbezirks im Jahre 1978 bestehen. Der Regierungsbezirk\r\nAurich wurde durch Zusammenlegung mit jenem in Osnabrück\r\nund dem Verwaltungsbezirk Oldenburg Teil eines neuen\r\nRegierungsbezirks Weser-Ems mit Sitz in Oldenburg. In\r\nAurich verblieb nur eine Außenstelle mit Teilaufgaben,\r\ninsbesondere im Bereich der Kassenangelegenheiten.\r\n\r\nfrom: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b30"@eng . "Preußische Regierung Aurich (1885-1945)"@deu . .