"Die preußischen Bezirksausschüsse wurden aufgrund des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (vgl. Gesetz-Sammlung für die königlichen Preußischen Staaten, S. 195) geschaffen. In dem Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (vgl. Gesetz-Sammlung für die königlichen Preußischen Staaten, S. 237) sind die aufsichtsrechtlichen Zuständigkeiten der Bezirksausschüsse gegenüber den Kommunen geregelt. Der Bezirksausschuss setzte sich aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden und aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen zwei Mitglieder, die zur Bekleidung des Richteramtes und zu höheren Verwaltungsämtern befähigt sein mussten, vom König auf Lebenszeit ernannt und die anderen vier Mitglieder des Bezirksausschusses aus den Einwohnern seines Sprengels durch den Provinzialausschuss gewählt wurden. Der Bezirksausschuss vereinigte also richterliche und verwaltungsmäßige Funktionen. \r\n\r\nDurch das Gesetz über die Anpassung der Landesverwaltung an die Grundsätze des nationalsozialistischen Staates vom 15. Dezember 1933 wurden die Bezirksausschüsse als Beschlussbehörden beseitigt. Die Erledigung der bisherigen Funktionen wurde dem Regierungspräsidenten anheimgestellt, der diese den einzelnen Dezernaten zuwies. In ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgerichte blieben die Bezirksausschüsse jedoch unter der Bezeichnung\"Bezirksverwaltungsgericht\" erhalten.\r\n\r\nfrom: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=b1553&icomefrom=search"@eng . "Bezirksausschuss Hannover"@deu . .