Staatsanwaltschaft beim Landgericht Stuttgart

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Staatsanwaltschaft beim Landgericht Stuttgart  
Die Provinzialgerichtsverfassung von 1818 beschränkte den 1817 errichteten Kriminalgerichtshof Esslingen auf den Neckarkreis und ergänzte ihn um einen Zivil- und um einen für Vormundschaften und Exemte zuständigen Pupillensenat; letzterer wurde 1868 in die Zivilkammer des Kreisgerichtshofs Stuttgart eingegliedert. Durch Beiordnung des protestantischen Ehegerichts amtierte das Kreisgericht seit 1822 zudem als Kreisehegericht. 1843 wurden bei den Kreisgerichten Staatsanwaltschaften eingeführt. Mit der Einrichtung der Schwurgerichte 1849 erhielt der Neckarkreis die beiden Schwurgerichtsbezirke Esslingen und Ludwigsburg. 1868 wurde der Kreisgerichtshof Esslingen nach Stuttgart verlegt; Esslingen erhielt vorübergehend einen Kreisstrafgerichtshof. Zweiter Kreisgerichtsbezirk mit Kreisehegericht und Schwurgericht wurde Heilbronn. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurde die württ. Gerichtsverfassung in die Reichsjustizverfassung eingegliedert; die Kreisgerichtshöfe wurden unter Belassung der Sprengel zu Landgerichten. from: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olb/struktur.php?archiv=2&klassi=2.03.006&anzeigeKlassi=2.03.006.002&inhaltHauptframe=naeheres&anzeigeId=17695&letztesLimit=&syssuche=&logik=  

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