Badisches Ministerium des Innern
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Badisches Ministerium des Innern
Das Innenministerium wurde im Jahre 1808 gegründet. Ihm unterstanden die Generalstudien-, die Sanitäts- und die Staatsanstaltenkommission. Nach den Umorganisationen der Jahre 1809 und 1812 war das 1. Departement für die Bereiche Landeshoheit, Polizei und Ökonomie zuständig, das 2. Departement aber für die evangelischen und katholischen Kirchenangelegenheiten, die in jeweiligen Kirchensektionen behandelt wurden. Nach einer nur kurzfristigen Verbindung mit dem Justizministerium 1854-1859 wurden die wirtschaftlichen Kompetenzen dem 1860 eingerichteten Handelsministerium zugewiesen, das aber 1881 schon wieder aufgelöst wurde. Zum Ausgleich für den so zurückgewonnenen Geschäftsbereich wurde nun die Zuständigkeit für Kultus, Unterricht, Wissenschaft und Künste an das Justizministerium übertragen. Die Abspaltung eines Arbeitsministeriums im Jahre 1919 dauerte nur bis 1924 an.
Einen nicht zu ersetzenden Verlust für die Überlieferung aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bedeutet die Kriegszerstörung des Innenministeriums im Jahre 1945, bei der auch die Registratur vernichtet wurde.
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