"Das Staatsministerium als oberste Landesbehörde wurde im Jahre 1817 errichtet. Es löste den erst 1811 gebildeten Staatsrat ab, der seinerseits aus der 1809 errichteten Ministerialkonferenz hervorgegangen war. Diese hatte ihrerseits den nur kurzlebigen Kabinettsrat ersetzt, der nach Auflösung des alten Geheimen Rates im Jahr 1808 eingerichtet worden war. Das Staatsministerium, dem der Staats- und die anderen Fachminister sowie weitere hohe Beamte angehörten, diente in erster Linie der Beratung des Landesherren und hatte keine eigene Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnis. Von 1820 bis 1825 nahm das Staatsministerium zusätzlich Funktionen des Justizminsteriums wahr. In den Jahren 1871-1893 brachte ihm die Aufhebung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten einen deutlichen Kompetenzzuwachs, der es zeitweise selbst zu einem kleinen Fachminsterium werden ließ. Ab 1919 führte die gemäß der neuen badischen Verfassung vom Landtag gewählte Regierung den Namen Staatsministerium. Diese Bezeichnung wurde auch nach der nationalsozialistischen Gleichschaltung der Länder 1933 beibehalten. \r\n\r\nfrom: https://portal.ehri-project.eu/admin/units/de-002570-ka_best_233/updateDescription/de-002570-ka_best_233.deu#materialsArea"@eng . "Badisches Staatsministerium "@deu . .