Jüdisches Standesregister

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Jüdisches Standesregister 
Jüdisches Standesregister 
Die hier verzeichneten Fotokopien jüdischer Standesregister wurden im Juli 1953 auf Grund einer Weisung des Staatsministeriums der der Finanzen vom Bayerischen Landesentschädigungsamt abgegeben. Aus den Mitteilungen dieses Amtes ergibt sich Folgendes über die Herkunft dieser Fotokopien: Die Standesregister der jüdischen Gemeinden in Deutschland wurden während des Krieges bzw. kurz vorher beschlagnahmt, sie sollen sich bei Kriegsende in Thüringen befunden haben und dort den Russen in die Hände gefallen sein. Im Auftrag einer Dienststelle des Reiches oder der Partei (wie sich bei der Verzeichnung herausstellte, des Reichssippenhauptamtes) wurden die Register von der Firma Gebr. Gatermann in Duisburg-Hamborn 1944/45 in Filmen aufgenommen. 1948/49 fertigte diese Firma für das Bayerische Landesentschädigungsamt Fotokopien dieser Register, soweit sie jüdische Gemeinden in Bayern betrafen, in 3 Serien (darunter 2 vollständige Serien), und zwar hauptsächlich als Unterlage für die Bearbeitung von Wiedergutmachungsanträgen. Da es sich inzwischen herausstellte, dass diese Fotokopien nur in Ausnahmefällen Verwendung finden können, wurden diese beiden vollständigen Serien der Fotokopien auf Weisung des Staatsministeriums der Finanzen an die Bayerische Archivverwaltung an die Bayerische Archivverwaltung abgegeben. Die unvollständige Serie war bereits vorher dem Landesverband israelitischer Kultusgemeinden übergeben worden. Da das Abgabeverzeichnis archivarischen Ansprüchen nicht genügte, wurden die einzelnen Bände an Hand der Titelblätter und in Zweifelsfällen des Inhalts neu verzeichnet. Die Ordnung erfolgte nach Regierungsbezirken alphabetisch. Die Verzeichnung umfasst: lfd. Nummer, Namen der Gemeinde, wenn nötig mit Angabe des Landkreises, Inhalt (mit den Abkürzungen: G.=Geburten, Tr.=Trauungen, St.=Sterbefälle). Die letzte Spalte enthält die Buchnummer des Reichssippenhauptamtes (R.S.A. J= Juden). Die zweite Serie wurde an die zuständigen Staatsarchive abgegeben. Bei der Ordnung stellte sich heraus, dass verschiedene Bände ausserbayerischen Gemeinden in Hessen, Mecklenburg und Württemberg betreffen, die mit bayerischen gleichnamigen Gemeinden verwechselt wurden. Diese Bände sind (in je zwei Exemplaren) am Schluss verzeichnet. München, 26. August 1953 Inhalt: Liste der im BayHstA als Originale vorhandene Personenstandsregister (meist Geburts-, Heirats- und Sterberegister, teils auch Friedhofsregister) Oberfranken: Adelsdorf 1810-1909, Altenkunstadt 1731-1837, Aschbach 1815-1875, Aufsess 1814-1913, Bamberg 1814-1938, Bayreuth 1737-1937, Bischberg 1814-1875, Burgebach 1816-1875, Buttenheim 1725-1934, Demmelsdorf- Schesslitz 1814-18757, Ermreuth 1835-1895, Forchheim 1790-1874, Frensdorf 1815-1875, Friesen 1802-1870, Grasmannsdorf 1825-1865, Hagenbach 1814-1866, Heiligenstadt (mit Kureuth, Wannbach Prestzfeld) 1857-1879, Hirschaid 1825-1875, Horb 1755-1794, (Beschneidungs- buch) Kaiserlindach 1840-1874, Lisberg 1814-1875, Mistelfeld 1780-1885, Mühlhausen 1802-1938, Oberlangenstadt 1819-1866, Redwitz 1827-1863, Reichmannsdorf 1814-1875, Trabelsdorf 1814-1875, Trunstadt 1815-1875, Viereth 1814-1875, Walsdorf 1815-1875, Distriktsrabbinat 1735-1892, Hagenbach (enthält Register aus den folgenden Gemeinden: Aufsess, Dormitz, Egloffstein, Ermreuth, Hagenbach, Heiligenstadt, Hollfeld, Kunreuth, Mittelehrenbach, Pretzfeld, Tüchersfeld, Wannbach, Weilerbach, Wiesenthau) Zudem gibt es noch 2-3 allgemeine Register von Oberfranken (wohl Abschriften)  

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