Bayerisches Staatsministerium für Sonderaufgaben, Minister für politische Befreiung

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Bayerisches Staatsministerium für Sonderaufgaben, Minister für politische Befreiung 
Bayerisches Staatsministerium für Sonderaufgaben, Minister für politische Befreiung 
Die Personalakten des Sonderministeriums wurden im Jahr 2001 vom Amtsgericht München an das Bayerische Hauptstaatsarchiv abgegeben. Sie waren Bestandteil der dortigen Registratur S, in welcher sich die gesamte Registratur des Sonderministeriums und weitere Aktengruppen aus dem Bereich der Entnazifizierung aufbewahrt wurden, darunter Spruchkammerakten, Internierungsakten der ehemaligen Internierungslager und Generalakten des Kassationshofes. Das „Staatsministerium für Sonderaufgaben“ wurde im Jahre 1946 geschaffen. Ihm oblag die Kontrolle der Meldungen über die Entlassung der Nationalsozialisten aus Betrieben und Verwaltung und vor allem die Schaffung und Umsetzung eines Gesetzes zur Entnazifizierung. Der Vollzug des 1946 verabschiedeten Gesetzes brachte als Hauptaufgaben für das Sonderministerium die Organisation der Berufungs- und Spruchkammern, die Bestellung der öffentlichen Kläger und die Überwachung der Lager, die zur Durchführung von Sühnemaßnahmen unterhalten wurden. Der Minister des Sonderministeriums trug den Titel „Minister für politische Befreiung in Bayern“. Im Zuge der Gründung der BRD und ihrer Eingliederung in das westliche Bündnissystem räumte die amerikanische Militärregierung der Entnazifizierung keine Priorität mehr ein und forcierte nach und nach ihre Beendigung. Der bayerische Landtag beschloss somit im März 1950 die Auflösung des Sonderministeriums. Dessen Abwicklung sollte vom Finanzministerium durchgeführt werden. Die Leitungsaufgaben für den Abschluss der politischen Befreiung gingen an das Justizministerium über. Das Amt des Ministers für politische Befreiung wurde schließlich im Jahre 1960 aufgehoben. Die Personalakten umfassten zunächst die Arbeiter, Angestellten und Beamten des Sonderministeriums. Darüber hinaus wurden mit Beschluss des Finanzministeriums vom 24. August 1951 sämtliche Personalakten der Angestellten der bayerischen Spruchkammern, einschließlich der Wachmänner für die Arbeitslager, an die Abwicklungsstelle des Sonderministeriums, abgegeben. Insgesamt befanden sich über 15000 Stück, ca. 120 lfd.m, in der Registratur S, die im Jahre 2001 im Zuge eines Aussonderungsverfahrens von Archivamtsrat Stefan Thiery zusammen mit Angehörigen eines Ausbildungskurses für den mittleren Archivdienst und einigen sich im Strafvollzug befindlichen Personen auf etwas mehr als 5500 Stück reduziert wurden. Vollständig übernommen wurden dabei die Personalakten der Spruchkammervorsitzenden und ihrer Stellvertreter, der öffentlichen Kläger, Ermittler, Auswerter, Statistiker und Geschäftsstellenleiter, das Personal des Sonderministeriums im höheren Dienst, Personal mit Sonderfunktionen (z.B. Wachkommandoführer, Lagerärzte) und NS-Verfolgte unabhängig von ihrer Funktion. Auswahlweise wurden auch Personalakten von Frauen übernommen (z.B. von Postrezensorinnen, Aufseherinnen, stellvertretende Geschäftsstellenleiterin). Von Ende 2006 bis Mitte 2008 wurde dieser Bestand mit Unterbrechungen verzeichnet. Die Akten wurden zusätzlich einer Provenienzanalyse unterzogen. Nach Abschluss der Verzeichnungsarbeiten befinden sich nun im Bayerischen Hauptstaatsarchiv noch 3224 Personalakten mit den Provenienzen Sonderministerium, Finanzministerium (als Abwicklungsstelle des Sonderministeriums) oder Justizministeriums (als für die Leitungsaufgaben der politischen Befreiung seit 1950 zuständige Behörde). Die restlichen Akten wurden an die jeweils zuständigen Staatsarchive abgegeben. Die meisten der verzeichneten Personalakten bestehen aus mehreren Teilakten, die unterschiedliche Provenienzen aufweisen können. Bestandteile sind meist der eigentliche Personalakt, der sogenannte Zusicherungsakt, der Besoldungsakt und teilweise auch ein Disziplinarakt. Zudem sind die wenigsten Einheiten provenienzrein, z.B. nur aus der Provenienz einer Spruchkammr oder des Sonderministeriums. Die große Mehrheit der Akten besteht dagegen aus mehreren Provenienzen, die sich vom Sonderministerium über die lokalen Spruchkammern, Berufungs- und Hauptkammern und den späteren, teilweise bis in die 1970er oder 1980er Jahre reichenden Schriftverkehr der Amtsgerichte zur Verwaltung (Versendung oder Auskünfte) der Akten erstrecken können. Bei einer strikten Anwendung des Provenienzprinzips hätten die Einheiten in ihre Provenienzbestandteile zerlegt werden müssen, was in Extremfällen zu Zerlegungen in bis zu 10 Teile geführt hätte. Um die vollständigen Personalakten einer Person einzusehen, hätten mehrere staatliche Archive besucht werden müssen. Um dies zu umgehen und damit die Benutzung zu erleichtern, wurde als Kriterium die jüngste Provenienz der Personalakteneinheit einer Person festgelegt. Die Akten befinden sich in einem äußerst schlechten Zustand, der sich aus der jahrzehntelangen Lagerung auf einem nicht ausgebauten Dachboden erklärt. Dort waren sie dem Eindringen von Staub, Ruß und Schnee schutzlos ausgesetzt. Der gesamte Bestand inklusive der an die Staatsarchive abgegebenen Stücke kann in FAUST durchsucht werden. Bei den Akten, die nicht mehr im Hauptstaatsarchiv verwahrt werden, ist ihr nunmehriger Standort angegeben. Die Akten sind zu bestellen unter MSo,Nr. August 2008 Matthias Bader  

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