. "I. Generalkommissar Riga/Treuhandverwaltung 1941-1942 Weisungen betreffend Behandlung jüdischen, kommunistischen und herrenlosen Vermögens in Riga; Vollzugsmeldungen; (Reichskommissar für das Ostland (RKO)/ Generalkommissar Riga (GKR) III f.36); 1-97 unter anderem: 1) Anordnung Gebietskommissar Riga (GbKR) Stadt, 24. Februar 1942: Anmeldung jüdischen Vermögens (bewegliches und unbewegliches) Meldungen über Erfassung und Behandlung desselben; 8; 2) Erlass RKO an Generalkommissare, 30. April 1942: Sammlung und Verwahrung jüdischer und herrenloser Wertgegenstände durch Abteilung Treuhandverwaltung; Verwertung durch Zentralstelle für die Verwertung von Edelmetallen bei der städtischen Pfandleihanstalt Berlin; Richtlinie für Gebietskommissare; 24, 37-41; 3) GKR, 15. Mai 1942: Verzeichnis der aus jüdischem Besitz stammenden in der Amtskasse verwahrten Wertgegenstände; 34-36; 4) Erlass RKO an GKR, 20. Mai 1942: Richtlinie Nr. 3 betreffend Behandlung jüdischer und herrenloser Wertgegenstände; Zurverfügungstellung des Erlöses durch Zentralstelle für die Edelmetallverwertung an RKO; 42-43 5) Erlass RKO an Generalkommissare, 20. Mai 1942: Behandlung beweglichen Vermögens arischer Ehefrauen aus Mischehen als jüdisches Vermögen bis zum Nachweis, dass es eingebrachtes Gut ist; 44; 6) Gebietskommissar Riga-Land an GKR, 08. Mai 1942: Übersendung der Beschlagnahmelisten jüdischen Vermögens und der einschlägigen Gebietsbefehle; 45-50; 7) Gebietskommissar Dünaburg an Gebietskommissar Riga, 26. September 1941, 15./26. Mai 1942: Anordnung über Behandlung jüdischen Vermögens; Meldung des Erlöses aus Verkäufen und Versteigerungen; 60, 64, 66; 8) Kundmachung Gebietskommissar (GbK) Mitau betreffend jüdisches Vermögen; 69; 9) Gebietskommissar Riga an GKR, 26. Mai 1942: Aufstellung der Forderungen der Stadt Riga gegenüber Juden (öffentlicher und privatrechtlicher Art); 78; 10) Gebietsbefehl Nr. 8 Riga-Land, 16. Juni 1942: Verkauf jüdischen Mobiliars aus Lagern; 81; 11) Erlass RKO, 06. Juli 1942: Verwaltung und Verwertung des beweglichen, nicht gewerblichen jüdischen, herrenlosen und staatsfeindlichen Vermögens durch Abteilung Treuhandverwaltung, sondern Finanzabteilung; 96; II. GKR/Treuhandverwaltung 1942 Garantien für die Wirtschaft (RKO/GKR III f.37); 98-114 unter anderem: 1) Erlass RKO an Generalkommissare, 22. Dezember 1942 mit Richtlinien vom 09. Dezember für die Sicherung von Krediten gewerblicher Betriebe durch Ausfallbürgschaften des Reichskommissar; 98-110; III. Gebietskommissar Riga 1941-1943 Sicherstellung jüdischen Vermögens; Beschäftigung und Unterbringung jüdischer Arbeitskräfte; Strafverfügungen, Arbeitseinweisungen, Fahndungen nach wegen kommunistischer Tätigkeit verhafteten Letten, Freilassungsgesuche; Vorladungen von Juden; (RKO/GbKR IIa. 16); 115-696; unter anderem: 1) Befehl RKO an GKR, 17. Dezember 1941: Verwaltung und Verwertung des der Beschlagnahme unterliegenden jüdischen Vermögens durch Treuhandverwaltung für RKO; Verfügung darüber durch Anordnungen von Direktor Köster; 123; 2) Bericht Friedrich Brasch, Beauftragter des GbKR für das Rigaer Ghetto, 18. Dezember 1941 über Zwischenfall mit Treuhandverwaltungsleiter Köster bei der Entfernung von Möbeln und Teppichen aus dem Ghetto durch Köster; 139-140; 3) Bericht Bürgermeister Windgassen an RKO und Höheren SS und Polizei Führer, 13. Dezember 1941: GbKR lehnt Verantwortung für das durch unangemeldete Umsiedlungsaktionen angefallene jüdische Vermögen in Ghetto Riga ab, da bereits Verwertungsmaßnahmen von der SS eingeleitet worden sind; Anforderung eines Verzeichnis aller entnommenen Gegenstände von Höheren SS und Polizei Führern; 143-146; 4) Befehl GbKR an Höheren SS und Polizei Führer, 11. Dezember 1941: Unterbringung von deutschen Juden ohne Zustimmung des GbK und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten für die Verwaltung des beschlagnahmten jüdischen Vermögens; Abtretung der Verantwortung für jüdische Vermögenswerte an Höheren SS- und Polizei-Führer; 147; 5) Aktenvermerk Bürgermeister Windgassen über Unterredung mit SS-Sturmbannführer Lange, 11. Dezember 1941: Unterbringung von Juden aus dem Reich im Ghetto Riga durch Höheren SS und Polizei Führer ohne Wissen des GbK; Zuständigkeit für Judenfrage in Riga und Übernahme der Verantwortung für anfallende jüdische Vermögenswerte durch Höheren SS- und Polizei-Führer; 151-152; 6) Aktenvermerk Bürgermeister Windgassen, 09.Dezember 1941: Kompetenzstreitigkeiten über Zuständigkeit für die Verwaltung jüdischen Vermögens zwischen GbKR, Treuhandverwaltung Ost und Höherem SS- und Polizei-Führer; 156-157; 7) Aktenvermerk Windgassen, 08. Dezember 1941: Rücksprache mit Neuendorf vom Generalkommissariat Riga und Bürgermeister Bönner über Entfernung von jüdischen Vermögenswerten aus Ghetto durch die SS; Geplante Übergabe dieser Sachen an Treuhandverwaltung; Zusage Bönner, Oberbürgermeister Wittrock und sonstige Mitarbeiter des Gebietskommissariat Riga von aller Verantwortung betreffend jüdisches Vermögen freizustellen; 158-160; 8) GKR an GbKR, 03. Dezember 1941: Entlastung des GKR und GbKR von der Verantwortung für beschlagnahmtes jüdisches Vermögen; 165; 9) Aktenvermerk Bürgermeister Windgassen vom 03. Dezember 1941: Einzahlung von beschlagnahmten Bargeld aus jüdischem Vermögen auf ein Sperrkonto; Bitte um Entlastung des GKR und GbKR von der Verantwortung für beschlagnahmtes jüdisches Vermögen, da seitens der SS Ansprüche auf Verwertung der Vermögenswerte gestellt werden; Angebliche Übertragung der Vermögensverwaltung an Treuhandverwaltung für das Reichskommissariat Ostland; 169-171; 10) Aktenvermerk vom 04. März 1943 über Besprechung im GKR: Politische und sicherheitspolizeiliche Angelegenheiten des Ghettos; Zuständigkeiten des Sicherheitsdienst (SD), GbK (politische Fragen), GKR/Abteilung Finanzen; Weiterleitung aller Einkommen im Ghetto an RKO; Feststellung von Vergütung aller während der Ghettozeit der Stadt Riga entstandenen Schäden nach Abschaffung des Ghettos; 192-193; 11) Erlass GKR, 05. August 1942: Ernennung des Hauptmann Alexander Mateass zum Chef des Führungs- und Beratungsstabes für die lettischen Jugendorganisationen; 200; 12) Genehmigung GKR vom 18. Juni/24., 27. Juli 1942 an Firma Wolf und Döring zur Unterbringung von 200 jüdischen Arbeitskräften außerhalb des Ghettos für die Ausführung kriegsentscheidender Bauten der Luftwaffe; 212-213, 249; 13) Korrespondenz GKR, 22./27. Juli 1942: Versorgung der in den Torfwerken eingesetzten Juden mit Lebensmitteln; 214-215; 14) Dienstanweisung Kommando Schutzpolizei für das Ghettorevier in Riga vom 24.April/22. Juni 1942; 224-229; 15) RKO an Kommandantur Ghettoverwaltung, 03./12. Juni 1942: Zuweisung von 52 jüdischen Arbeiterinnen für Instandsetzungsarbeiten an Häusern; 285-286; 16) Weisungen GbKR an Kommandeur Schutzpolizei, 13./29. Mai, 05. Juni 1942: Vorladungen für Juden, falls Jude nicht vorhanden, Vorladung mit Vermerk\"verstorbe\" zurück; Entsprechende Meldungen; 279, 322, 324, 337; IV. GbKR, Korrespondenz RKO, GKR Februar 1942-21. April 1943 über Verwaltungsmaßnahmen im Gebietskommissariat Riga (RKO/GbKR II a.33) 697-710 unter anderem: 1) Anweisung (ohne Datum) für die Abfassung von Monatsberichten zur Vorlage bei RKO (Anlage: Organisation des Generalkommissariats Riga); 706-710; V. GbKR, Anordnungen Reichsführer SS, GKR, SS und Polizei Führer Lettland/ Kommandeur Ordnungspolizei 19. Februar 1943/31. Januar 1944: Meldepflicht Reichsdeutscher und Aufenthaltsgenehmigung in den besetzten Ostgebieten; (RKO/GbKR IIa. 25); 711-745; VI. GbKR 1941-1942: Anordnungen betreffend Gewerbebetriebe, Ghetto, Jugendangelegenheiten; (RKO/GbKR IIa 29); 746-867; unter anderem: 1) Korrespondenz RKO, GKR, GbKR, 05./12. September 1941: Zensur lettischer Zeitungen; Überprüfung von Verlags-, Druckerei-, und Zeitungsbetrieben; 816-818; 2) Anordnungen GbKR, 14., 23., 27. Oktober 1941: Anmeldung jüdischen Vermögens; Bildung eines Ghettos in Riga und Umsiedlung der Juden dahin; Umgang mit Juden; Beschäftigung von Juden und deren Entlohnung; 828, 831, 834, 845; VII. GbKR 1943: Neufassung älterer deutscher Bekanntmachungen; Wiederinkraftsetzung der lettischen Disziplinarstrafgesetze; Maßnahmen gegen Unsicherheit in Riga (RKO/GbKR IIa. 3); 868-1317; unter anderem: 1) Korrespondenz GKR, GbKR, SS und Polizei Führer Lettland, 01. Oktober-02. Dezember 1943: Stellung Kommandeur Schutzpolizei zum GbKR und Oberbürgermeister der Stadt Riga; 883-892; 2) Korrespondenz RKO, GKR, GbKR, 16. Oktober-04. November 1943: Freistellung von Kräften der Verwaltung für hilfspolizeiliche Zwecke, wie Bewachung von Kriegsgefangenen in lebenswichtigen Betrieben; 972-973; 3) Korrespondenz GKR und GbKR, Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO) Oktober 1941-28. Oktober 1943: Stellung Wittrock und seine Kompetenzen infolge der Personalunion GbKR und Oberbürgermeister Riga; 1003-1007, 1015-1017; 4) Korrespondenz RMfdbO, RKO, GKR und andere vom 06. Januar, 05. August, 23. September 1943: Anordnung für engere Zusammenarbeit aller Behörden mit dem SD; 1031-1033; 5) Korrespondenz GKR und GbKR und Aktenvermerk über Besprechung, 24. Juni-08. September 1943: Änderung des Dienstsiegels der Stadt Riga und daraus entstehende Differenzen, ob für Riga das Recht der eingegliederten oder besetzten Gebiete zu gelten habe; 1048-1053; 6) Runderlass RKO, 31. Juli 1943: Erfordernis der Genehmigung des RKO für Dienstreisen zwecks Verhandlungen mit Obersten Reichsbehörden bzw. des RMfdbO für solche seitens der Dienststellen des RKO; 1054-1055; 7) GbKR an GKR, 28. Juli 1943: Aufstellung in Riga ansässiger Verwaltungsdienststellen ausserhalb der Zivilverwaltung und der Wehrmacht; 1081; 8) Wirtschaftskammer Lettland an GbKR, 21 Juli 1943: Aufstellung in Riga ansässiger Wirtschaftsverbände und deren Leiter (mit Anschreiben); 1091-1092; 9) Verfügung GKR an GbKR, 26. Februar 1943: Vorlage Regelung der Kirchenaustrittserklärungen der in den besetzten Ostgebieten eingesetzten Deutschen; 1297.\n\nErgänzende Angaben: Neuendorf (S. 14, III.7, 158-160)"@deu . . "RK Riga"@deu . . . . . . . . . . . . "RK Riga"@deu .