. . . . . "I. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Anwerbung von Arbeitskräften aus den besetzten Ostgebieten nur über Reichskommissariat Ostland (RKO) beziehungsweise die von ihm beauftragten Stellen, Dezember 1941-Februar 1943 (u.a.: Anordnung Reichskommissar von 12. Dezember 1941 und Durchführungsbestimmungen von 22. Februar 1943), (RKO/GKR III e.27), 1-13; II. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Verstärkte Anwerbung von Arbeitskräften aus Lettgallien, vor allem für die Bauindustrie, Juni 1942-Mai 1943; Schriftwechsel zwischen Generalkommissariat Riga, Gebietskommissariat Riga und verschieden Firmen, (RKO/GKR III e. 30), 14-164; III. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Erfassung und Einsatz von Arbeitskräften in verschiedenen Industriezweigen, Dezember 1941-November 1942 -Monatsberichte (mit statistischen Angaben) Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung an Reichskommissariat Ostland, (RKO/GKR III e. 31), 166-373; IV. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Arbeitseinsatz von Juden in Lettland, April 1942-November 1943; Korrespondenz betreffend lettischen und aus dem Reich ins deutsche Ghetto Riga abtransportierten Juden; Abzug jüdischer Arbeitskräfte in zivile und militärische Dienststellen, aus nicht kriegswichtigen Betrieben, (RKO/GKR III e. 39), 374-559, unter anderem: 1) Korrespondenz Gebietskommissar Riga/ Arbeitsamt Riga mit RKO/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung, 29. April-06. Juni 1942: Einspruch gegen Überführung von 600 Juden aus Ghetto Riga in Konzentrationslager Salaspils durch Sicherheitsdienst, da als Arbeitskräfte unentbehrlich, Reichskommissar entscheidet für Verbleiben der Juden in Riga, 378-383; 2) Korrespondenz Reichskommissariat Ostland/ Abteilung Institut für medizinische Biologie, Generalkommissariat Riga von 24. Oktober-01. November 1942: Beschäftigung von Juden im Institut als Blutspender für Läusefütterung im Rahmen der Fleckfieberbekämpfung; Wegen notwendiger Erholungspausen keine tägliche Mindestarbeitszeit von 8 Stunden möglich, 403-404; 3) Korrespondenz Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung, Kommandeur der Sicherheitspolizei Lettland von 22. Juli-10. August 1942: Einsatz von jüdischer Arbeitskräften nur bei wirklich dringenden Arbeiten, Regelung der gesamten Arbeitseinsatzes der reichsdeutschen Juden im Ghetto Riga durch Gebietskommissariat Riga, 418-420; 4) Erlass Generalkommissar Riga an die Betriebsleiter der Firma\"Kudra Torfindustri\" von 15. April 1943: Weisung für den Einsatz von jüdischen Arbeitskräften, 431-432; 5) Verfügung Generalkommissar Riga an Gebietskommissar Riga von 30. April 1943: Einsatz von Juden nur bei\"kriegsentscheidende\" Arbeiten; Bessere Ausnutzung der Arbeitskraft der Juden, tägliche Mindestarbeitszeit 10 Stunden, 444-445; V. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Maßnahmen zur Leistungssteigerung aller verfügbaren Arbeitskräfte, Oktober 1942-Mai 1943, (RKO/GKR III e.34), 560-584, unter anderem: 1) Erlass RKO von 21. Dezember 1942 (gedruckt im Verordnungsblatt RKO von 24. Dezember 1942): Steigerung der Arbeitsleistung (unter anderem Festsetzung der wöchentlichen Mindestarbeitszeit auf 54 Stunden und Gewährung von Prämien und Leistungszulagen), 563-566; 2) Erlass Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO) an RKO und Reichskommissariat Ukraine (RKU) von 27. Mai 1943: Erhöhung der Arbeitssteigerung durch Gewährung von Nahrungs- und Genussmittelzulagen, Einsetzung von Prüfungskommissionen, Ermittlung der Leistungsbesten, Auszeichnungen und andere, 57-582; VI. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Arbeitseinsatz von Polen und Tschechen in den besetzten Ostgebieten, März-Mai 1942, (RKO/GKR III e.37), 585-591, unter anderem: 1) Erlass RKO/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung von 11. März 1942: Überführung von Polen und Tschechen aus den besetzten Reichsgebieten einschließlich Protektorat und Generalgouvernement zum Arbeitseinsatz in den besetzten Ostgebieten nur mit Zustimmung des RMfdbO, Zustimmung nur bei kriegswichtigen Arbeitseinsatz, 587; 2) Schreiben RMfdbO an Reichsministerium des Inneren von 15. Mai 1942: Kein Heimaturlaub für im Ostland eingesetzte Polen, die einen Antrag auf Aufnahme in die\"Deutsche Volkslist\" gestellt haben, zur Überprüfung ihrer\"Eindeutschungsfähigkei\" wegen Dringlichkeit der von ihnen verrichteten Arbeiten möglich, 590; VII. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Abgabe von Arbeitskräften ins Reich und nach Estland, Dezember 1941-Dezember 1943, Korrespondenz mit Arbeitsamt Wolmar, (RKO/GKR III e.38), 592-603; VIII. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Kleidung und Arbeitsausrüstung für einheimische Arbeitskräfte und für Kriegsgefangene, Januar-Mai 1943, (RKO/GKR III e.35), 604-615; IX. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik: Arbeitsplicht in besetzten Ostgebieten, Dezember 1941-Dezember 1943, (RKO/GKR III e.36), 6161-656, unter anderem: 1) Erlass RMfdbO von 19. Dezember 1941: Einführung der Arbeitspflicht für alle Bewohner der besetzten Ostgebiete zwischen 18 und 45 Jahren, 619; 2) Erlass RMfdbO von 27. August 1942: Ausdehnung der Arbeitspflicht auf alle arbeitsfähigen Bewohner der besetzten Ostgebiete, 620-621; 3) Verordnung RKO von 25. Januar 1943 (mit Anschreiben RKO an Generalkommissariat Riga von 26. Januar 1943): Durchführung der Arbeitspflicht im RKO, 630-639; 4) Verordnung Oberkommando des Heeres (OKH)/ Chef des Generalstabs von 07. Februar 1943: Arbeitspflicht und Arbeitseinsatz im Operationsgebiet der besetzten Ostgebiete, 654-656; X. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Einrichtung von Bezirksarbeitsämtern in Generalkommissariat Lettland, November 1941-März 1942, (mit statistischen Angaben über die Gemeinden im Generalkommissariat), (RKO/GKR III e.45), 657-724; XI. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Anweisungen des Generalbevollmächtigen für den Arbeitseinsatz, Dezember 1941-Juli 1943, (RKO/GKR III e.46), 725-800, unter anderem: 1) Erlass Beauftragter des Vierjahresplan/Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz von 13. Dezember 1941: Einsatz von Arbeitskräften aus den neubesetzten Ostgebieten, 726-743; 2) Fritz Sauckel:\"Totaler Arbeitseinsatz für den Sieg. Mobilisierung der europäischen Leistungsreserve\"; Programmatische Rede des Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz (Sauckel) auf der ersten Tagung der Arbeitseinsatzstäbe am 06. Januar 1943 in Weimar, (Sonderdruck des Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz (Sauckel)), 751-765; 3) Erklärung RKO/ Arbeitsgruppe Arbeitseinsatz an Generalkommissariate von 29. Mai 1943: Auf Anweisung des Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz (Sauckel) Bildung von Kommissionen zur Überprüfung der Betriebe auf mögliche Leistungssteigerung und Abgabe von Arbeitskräften, 769-772; 4) Erlass Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz (Sauckel) von 15. Juli 1943 (Abschrift, Auszug): Mitnahme oder Nachholung von Frauen und nichtarbeitsfähigen Kindern durch Fremdarbeiter unerwünscht, Ausnahmen möglich bei landwirtschaftlichen Arbeitern, 799-800; XII. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Leistungssteigerung der dienstverpflichteten Arbeiter (durch Propagandamaßnahmen), Februar-Mai 1943, (RKO/GKR III e.47), 801-826; XIII. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Neuverteilung dienstverpflichteter Arbeiter in Stadt Riga, November 1941-August 1942, (RKO/GKR III e.48), 827-838; XIV. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Einrichtung und Kontrolle der der lettischen Selbstverwaltung unterstehenden Arbeitsämter auf Kreisebene, März 1942-Februar 1944, (RKO/GKR III e.49), 839-1015, unter anderem: 1) Erlass RMfdbO an RKO von 07. März 1942 (Abschrift): Verwaltungsorganisation im Generalbezirk Lettland, vor allem Aufbau einer lettischen Selbstverwaltung (mit Durchführungsbestimmungen des RMfdbO vom gleichen Tage), 862-873; 2) Schreiben RKO an RMfdbO/ Sondergruppe Arbeitspolitik und Sozialverwaltung von 05. August 1942: Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Arbeitspolitik und Sozialverwaltung, 874-879; XV. Generalkommissariat Riga/ Abteilung Arbeitspolitik und Sozialverwaltung: Arbeitseinsatz von Häftlingen aus dem Konzentrationslager Libau, von Kriegsgefangenen und einheimischen Dienstverpflichteten, November 1941-Januar 1942; Korrespondenz mit Arbeitsamt Libau, (RKO/GKR III e.50), 1016-1041.\n\nErgänzende Angaben zum Fundort: Lohse (siehe oben angegebene Gliederung: V.1, 563-566)"@deu . "GenKom Riga"@deu . . . . . . . . "GenKom Riga"@deu . . . . .