Chmielewski, Karl (Prozess/ KZ Gusen)

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Chmielewski, Karl (Prozess/ KZ Gusen) 
Chmielewski, Karl (Prozess/ KZ Gusen) 
Im Dezember 1991 wurde die Sammlung Karl Chmielewski dem Institut für Zeitgeschichte von Herta Zeitler übergeben (Archivkorrespondenz A X/5). Die Papiere erstrecken sich über den Zeitraum von 1956-1982 und beinhalten Akten aus dem Strafverfahren gegen Chmielewski von 1958-1979, außerdem Materialien, Aufzeichnungen und Korrespondenzen der Verteidigung (Karl Chmielewski wurde anfangs von Rechtsanwalt Till Burger vertreten, ab Oktober 1958 von Rechtsanwalt Richard Hengstler aus Nürnberg. Als sich Hengstler im Mai 1976 aus gesundheitlichen Gründen aus seiner Kanzlei zurückzog, übernahm dessen Kollege Victor Florescu teilweise sie Vertretung Chmielewskis. Der Kontakt zu Hengstler blieb dennoch bestehen. Nach dem Tode Hengstlers im April 1979 wurde Dietmar Kattwinkel sein Nachfolger). Zum größten Teil handelt es sich um die Unterlagen von Hengstler, die nach dessen Tod vermutlich an Chmielewski ausgehändigt wurden. Dies belegen die im Original vorliegenden Briefe Chmielewskis an seinen Verteidiger, ebenso die zahlreichen stenographischen Notizen und Unterlagen von Hengstler. Zum anderen besteht die Sammlung aus eigenen Unterlagen Chmielewskis.Den unmittelbaren Prozessakten sind Materialien und Aufzeichnungen der Verteidigung angeschlossen, wobei zwischen Hengstlers und Chmielewskis getrennt wurde. Bei der Auflistung der handschriftlichen Aufzeichnungen Chmielewskis wurden seine Betitelungen und damit gleichzeitig seine Rechtschreib- und Grammatikfehler übernommen. Die Zitate wurden mit Anführungszeichen gekennzeichnet.Einen weiteren Schwerpunkt bildet die umfangreiche Korrespondenz der Verteidigung. Überwiegens handelt es sich hierbei um den Briefwechsel zwischen Hengstler und seinem Mandanten, aber auch um Korrespondenzen mit unterschiedlichen Partnern, die zur Koordination und Ausführung der Verteidigung dienten. Da bei der Bearbeitung des Bestandes eine personelle Trennung der Korrespondenzen aufgrund der engen Zusammenarbeit Hengstlers mit Chmielewski und deren durchgehend gemeinsamem Vorgehen nicht sinnvoll schien, wurden diese chronologisch sortiert, um so den Schriftwechsel in seiner ganzen Bandbreite und die Vernetzung des Informationsaustausches und der Korrespondenzpartner sichtbar werden zu lassen. Abgetrennt hiervon ist die Korrespondenz mit Heinz Jentzsch und dessen Rechtsanwältin: Das die Verteidigung von Heinz Jentzsch, angeklagt wegen der"Totbadeaktione" im Konzentrationslager Gusen und im Oktober 1968 vom Schwurgericht Hagen zu lebenslanger Haft verurteilt, in engem Zusammenhang zu der Verteidigung von Karl Chmielewski stand, fand zwischen den jeweiligen Verteidigern ab 1961 ein reger Austausch der Ermittlungsergebnisse und Urteile sowie der Koordination weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen statt. Bis zu einem gewissen Maße ist der Fall Jentzschs parallel zum Fall Chmielewski zu betrachten.Teilweise konnten Briefanlagen, vor allem Zeitungsausschnitte, nicht mehr zugeordnet werden und befinden sich nun im Abschnitt D der Sammlung (Zeitungsausschnitte). Stenographische Notizen von Rechtsanwalt Hengstler, die einigen Briefen und Prozessakten direkt beigeordnet waren, wurden nicht abgetrennt.Private Korrespondenzen von Karl Chmielewski sind im Bestand kaum, persönliche Unterlagen überhaupt nicht vorhanden. 

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