"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDas Deutsche Obergericht wurde am 9. Februar 1948 durch die britische und amerikanische Militärregierung in Köln errichtet; eine Außenstelle befand sich in Frankfurt/Main. Das Gericht sollte eine einheitliche Anwendung und Auslegung der Gesetze des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschafts- gebiets und zu ihnen ergangener Ausführungsbestimmungen sicherstellen. Außerdem war es zuständig für Revisionen gegen Entscheidungen eines deutschen Gerichts, die sonst mit keinem Rechtsmittel mehr anfechtbar waren und die Anwendung oder Auslegung von Gesetzen oder dazu ergangener Ausführungsbestimmungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets berührten; über Revisionen gegen Urteile deutscher Gerichte, die Gesetze der Militärregierung oder zu ihnen ergangene Ausführungsbestimmungen betrafen, hatte das Obergericht nur zu entscheiden, wenn durch Gesetz ein deutsches, mit Befugnissen im Vereinigten Wirtschaftsgebiet ausgestattetes Finanz- oder Wirtschaftsinstitut errichtet wurde. Nach Errichtung des Bundesgerichtshofes, des Bundesfinanzhofes und des Bundesverfassungsgerichts wurde das Obergericht zum 31. Dezember 1951 aufgelöst.\n\nBestandsbeschreibung\n\nBestandsgeschichte\n\nDas Schriftgut des Deutschen Obergerichts (DOG) wurde 1965 in zwei Ablieferungen vom Bundesgerichtshof an das Bundesarchiv abgegeben.\n\nArchivische Bewertung und Bearbeitung\n\nDie Verfahrensakten des DOG sind mit Aktenzeichen des Gerichts (I S 1/48 - 306/50), Bezeichnung der Parteien und Gegenstand des Verfahrens verzeichnet. Die parallelen Handakten der Generalanwaltschaft wurden in paralleler Nachweisung mit dem Aktenzeichen der Generalanwaltschaft und der Bundesarchiv-Signatur sichtbar gemacht; Prozessparteien und -gegenstand sind nur dann aufgeführt, wenn eine Entscheidung des Gerichts fehlt bzw. nicht ergangen ist. Bei den mit dem Zusatz\"DO\" bezeichneten Verfahren handelt es sich um beim DOG anhängig gewesene Verfahren, die im April 1951 von dort an den Bundesgerichtshof abgegeben worden waren.\n\nDen Akten aus Revisionsverfahren kommt nur begrenzte Bedeutung zu, da die entscheidenden Prozessakten bei den Gerichten erster Instanz zu suchen sind.\n\nIn erster Instanz war das DOG allein in zwei Verfahren tätig: Hessen ./. Verwaltung für Wirtschaft (Z 37/1349) und Hamburg ./. Nordrhein-Westfalen (Z 37/146).\n\nInhaltliche Charakterisierung\n\nDer Bestand umfasst Generalakten und Verfahrensakten, wobei es sich lediglich in zwei Fällen um erstinstanzliche Verfahren handelt:\n\nGeneralakten des Deutschen Obergerichts (67) und der Generalanwaltschaft (57) u.a. zu Verfassung und Verwaltung sowie zu Organisation und Haushalt des Gerichts;\n\nVerfahrensakten des Deutschen Obergerichts und der Generalanwaltschaft zu ca. 400 Verfahren (812).\n\nVorarchivische Ordnung\n\nDie Ordnung der Generalakten folgte im Wesentlichen der Generalaktenverfügung.\n\nZitierweise\n\nBArch Z 37/..."@deu . "Schriftgut\n\n948 Aufbewahrungseinheiten\n\n6,4 laufende Meter"@deu . . "Deutsches Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und Generalanwaltschaft beim Deutschen Obergericht"@deu . . . "Deutsches Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und Generalanwaltschaft beim Deutschen Obergericht"@deu . .