Büro der Deutschen Geschäftsstelle des Marshallplans und des Beauftragten für den Außenhandel der drei Länder der französischen Zone
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002579-z_19 an entity of type: Record
Büro der Deutschen Geschäftsstelle des Marshallplans und des Beauftragten für den Außenhandel der drei Länder der französischen Zone
Büro der Deutschen Geschäftsstelle des Marshallplans und des Beauftragten für den Außenhandel der drei Länder der französischen Zone
Schriftgut
52 Aufbewahrungseinheiten
0,5 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Die französische Militärregierung hatte sich auf dem Gebiet des Marshallplans und des Außenhandels bis in den Sommer 1948 alle Befugnisse und darüber hinaus die Abwicklung der ERP-Einfuhren bis zur Auflösung der JEIA im Jahre 1949 vorbehalten. Infolgedessen sind im Gegensatz zu den anderen Westzonen in der Französischen Zone erst spät eigene deutsche Organe für den Marshallplan und den Außenhandel entstanden.
Als erste deutsche Einrichtung für die ERP-Angelegenheiten der Französischen Zone wurde im Mai 1948 der Deutsche Koordinierungs-Ausschuss für die ERP-Arbeiten in der Französischen Zone unter dem Vorsitz von Dr. K. Albrecht, dem Leiter der Forschungsstelle für Wirtschaftsaufbau beim Wirtschaftsministerium Württemberg-Hohenzollern, Tübingen, geschaffen. Die Sitzungen fanden bis in das Jahr 1950 hinein in meist monatlichen Abständen statt. An ihnen nahmen die Marshallplan-Referenten der Wirtschaftsministerien der drei Länder, der Direktor der Geschäftsstelle der Landwirtschaftsminister und der Direktor der Betriebsvereinigung der südwestdeutschen Eisenbahnen sowie bedarfsweise Sachverständige anderer Dienststellen und aus der freien Wirtschaft teil. Der Ausschuss hatte zu allen Grundsatzfragen der Koordinierung der Marschallplanarbeiten den Ministerkonferenzen und den französischen Dienststellen (dem Marshallplan-Ausschuss unter Gromand, Chef des Zivilkabinetts Koenig, und dem ständigen Berichterstatter Oberst M. Halff, Leiter der Division Statistique, Documentation et du Plan Marshall) zu berichten. Für die Zuteilung der mit Marshallplan-Mitteln finanzierten Importe und der Kredite aus dem DM-Gegenwert-Fonds an die einzelnen Länder erarbeitete er die volkswirtschaftlichen Grundlagen und statistischen Übersichten.
Als Sekretariat des Ausschusses fungierte die Deutsche Geschäftsstelle des europäischen Wiederaufbauprogramms (Marshall-Plan) für die französische Besatzungszone in Baden-Baden, die im Juni 1948 unter der Leitung von Dr. Sachs gegründet wurde. Diese sollte außer dem Koordinierungsausschuss das Deutsche Sekretariat der Delegation der Französischen Zone bei der OEEC in Paris und das ERP-Büro für die Französische Zone in Washington betreuen sowie die von der französischen Mission in Washington ohne Einschaltung der JEIA in Höhe von 2,2 Millionen DM getätigten Einfuhren und andere JEIA-Importe bearbeiten. Außer mit den genannten Organen stand die Geschäftsstelle mit den Wirtschaftsministerien der drei Länder, der ECA-Mission in Baden-Baden und den Wirtschaftsstellen der französischen Militärregierung in ständiger Verbindung. Laut Beschluss der drei Wirtschaftsminister vom 6./7. Oktober 1949 wurde die Geschäftsstelle mit Wirkung vom 1. Dezember 1949 aufgelöst und die Abwicklung nach Frankfurt/Main verlegt.
Mit der Geschäftsstelle in Bürogemeinschaft arbeitete der Beauftragte für den Außenhandel der drei Länder der Französischen Zone unter der Leitung von Dr. Haas. Gemeinsame Angelegenheiten der Deutschen Geschäftsstelle und des Beauftragten wurden durch das Büro der Deutschen Geschäftsstelle des Marshallplans und des Beauftragten für den Außenhandel der drei Länder der Französischen Zone erledigt.
Der Beauftragte sollte Unterlagen für den Außenhandel sammeln, das Außenhandelsverfahren der Französischen Zone an das der Bizone angleichen, die Interessen der Französischen Zone bei Verhandlungen über Ein- und Ausfuhren mit der Bizone wahrnehmen und die Verbindungsstelle zwischen staatlicher Verwaltung und freier Wirtschaft bilden. Zum Teil übernahm er damit die Aufgaben des Referates für Außenhandelsfragen der Französischen Zone bei der Verwaltung für Wirtschaft in Frankfurt/Main. Nach der Auflösung der JEIA ging auch die Betreuung der ERP-Einfuhren (Ausstellung von Procourement authorization) auf den Beauftragten über. Die Dienststelle wurde ebenso wie die Deutsche Geschäftsstelle des Marshallplans auf Beschluss der drei Wirtschaftsminister vom 6./7. Oktober 1949 zum 31. Dezember 1949 aufgelöst. Zur Erleichterung des Übergangs in die Bundesverwaltung wurde eine Abwicklungsstelle in Frankfurt/Main-Höchst eingerichtet.
Die drei genannten Einrichtungen stellten keine Behörden i.e.S. dar. Der Koordinierungsausschuss war nur ein in Abständen tagendes Gremium, dessen Verwaltungsgeschäfte in der Hauptsache von der Deutschen Geschäftsstelle des Marshallplans in Baden-Baden, zum Teil aber auch in Tübingen am Sitz des Ausschussvorsitzenden geführt wurden. Die Deutsche Geschäftsstelle und das Büro des Beauftragten für den Außenhandel waren entgegen den Wünschen der französischen Besatzungsmacht nicht als umfangreiche Behörden wie die entsprechenden Dienststellen der Bizone aufgezogen, sondern von den Länderregierungen aus Sparsamkeitserwägungen und wegen der abzusehenden Überleitung in die neue Bundesverwaltung klein gehalten worden. Ihre Sach- und Personalausgaben waren in den Haushaltsplänen der Länderministerien nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel (Rheinland-Pfalz 50 %, Baden und Württemberg-Hohenzollern je 25 %) untergebracht. Ein Teil des Personals war von den Länderregierungen zur Dienstleistung nach Baden-Baden abgeordnet, die übrigen Angestellten waren mit Zustimmung der Wirtschaftsminister eingestellt worden. Eine feste Einteilung in Referate innerhalb der Büros und eine klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen ihnen gab es infolge der geringen personellen Besetzung, der kurzen Zeit ihrer Tätigkeit und wegen der wechselnden Aufgaben nicht.
(Vorbemerkung von Frau Barbara Limberg, 2004)
Bestandsbeschreibung
Auszüge aus dem Findbuch von 1958:
a) Bestandsgeschichte
Von den Akten des Koordinierungsausschusses, der Geschäftsstelle und des Beauftragten sind an das Bundesarchiv bisher drei Ablieferungen gelangt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit lieferte am 09. November 1955 20 Hefter des Koordinierungsausschusses mit Material über das Wiederaufbau- und Aktionsprogramm sowie über die Freigabe der 2. Tranche von ERP-Gegenwertmitteln ab. Von der Regierung Freiburg gingen am 14. Juli 1956 11 Hefter des Beauftragten für den Außenhandel betreffend Haushalt und Personal des Büros der Geschäftsstelle und des Beauftragten, die ERP-Sekretariate in Paris und Washington und den Bezug von Saar-Ferngas durch süddeutsche Abnehmer ein. Das Badische Generallandesarchiv Karlsruhe übergab am 06. August 1956 26 Hefter und lose Vorgänge des Beauftragten für den Außenhandel betreffend Haushalt, Organisation und Personal, Handelsvertragsarbeit sowie Einfuhren. Diese Akten hatte die Verwaltung für Wirtschaft in Frankfurt zu übernehmen abgelehnt und am 24. August 1950 an die Regierung Freiburg abgegeben, die sie ihrerseits am 24. August 1956 dem Generallandesarchiv überlassen hatte. Bei diesen Ablieferungen handelt es sich offensichtlich nur um Teile der ursprünglich vorhandenen Unterlagen. Insbesondere fehlen die Protokolle des Koordinierungsausschusses (...)
Ein Leitzordner der Abwicklungsstelle des Beauftragten über nicht abgenommene ERP-Globalimporte für den industriellen Sektor der französischen Zone lag für Prozesszwecke noch bei der Garantieabwicklungsgesellschaft in Frankfurt und ist am 19. August 1958 an das Bundesarchiv abgegeben worden. Akten des Beauftragten für den Außenhandel sind ferner noch übernommen teils vom Handelsvertragsbüro der Arbeitsgemeinschaft Außenhandel der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, teils von den Länderreferenten der Verwaltung für Wirtschaft, teils von der Verbindungsstelle der drei Länder der französischen Zone in Frankfurt (...).
b) Archivische Bewertung und Bearbeitung
Der heutige Bestand Z 19 ist das Ergebnis der Zusammenlegung des früheren Bestandes Z 17 (Koordinierungsausschuss) und Z 19 (Büro der Geschäftsstelle und des Beauftragten). Die Untergliederung des Bestandes spiegelt sich in seiner Klassifikation wider:
- Büro der Deutschen Geschäftsstelle des Marshallplans und des Beauftragten für den Außenhandel der drei Länder der französischen Zone
- Deutsche Geschäftsstelle des europäischen Wiederaufbauprogramms (Marshall-Plan) für die französische Besatzungszone (mit Deutschem Koordinierungsausschuss für die ERP-Arbeiten in der französischen Zone)
- Beauftragter für den Außenhandel der drei Länder der französischen Zone
Eine Trennung der Akten der Geschäftsstelle von denen des Beauftragten wäre schon deshalb nicht angebracht, weil beide Dienststellen als"Büro der Deutschen Geschäfststelle...und des Beauftragten für den Außenhandel.." gemeinsame Akten für Haushalt und Personal geführt haben und sich ihre Kompetenzen zum Teil überschnitten (...)
Besondere Probleme wirft die Einordnung der Akten des Koordinierungsausschusses auf, da aus ihnen die Provenienzstelle nicht eindeutig hervorgeht. Diese Unklarheit hat dazu geführt, dass die Akten an das Bundesarchiv unter"Akten der Deutschen Geschäftsstelle des Marshallplans in Baden-Bade" abgegeben wurden (...) (07. Juli 1955). Eine sichere Bestimmung der Provenienzstelle ist somit nicht möglich. Dagegen lässt sich mit einiger Bestimmtheit sagen, dass die Akten bei der Geschäftsstelle in Baden-Baden für den Ausschuss geführt worden sind (...)
Inhaltliche Charakterisierung
Haushalt und Personal; Aktionsprogramme und Wiederaufbauplanungen; Freigabe der 2. Tranche aus ERP-Gegenwertmitteln; ERP-Sekretariate im Ausland; Beauftragter für den Außenhandel: Handelsvertragsarbeit; Einfuhren und Devisen; Verbesserung der Versorgungslage in Berlin; Abwicklungsstelle; Handakten Dr. Volk
Erschließungszustand
Findbuch (1958), Online-Findbuch (2004)
Umfang, Erläuterung
56 AE
Zitierweise
BArch Z 19/...