Deutsches Amt für Ein- und Ausreisegenehmigungen

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Deutsches Amt für Ein- und Ausreisegenehmigungen 
Deutsches Amt für Ein- und Ausreisegenehmigungen 
Schriftgut 337 Aufbewahrungseinheiten 3,2 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Nach etwa einjährigem Aufbau wurde das Deutsche Amt am 1.4.1949 durch Ausführungsverordnung vom 5.3.1949 (Amtsblatt der brit. Militärregierung S. 1103) zur Verordnung Nr. 156 vom 11.6.1948 (Amtsblatt der brit. Militärregierung S. 794) der britischen Militärregierung in Bad Salzuflen konstituiert. Das Amt bzw. die ihm nachgeordneten Landesstellen waren mit der verwaltungstechnischen Bearbeitung von Ein- und Ausreiseanträgen deutscher Staatsangehöriger sowie der Ausstellung von Reisedokumenten beauftragt. Fachbezogene hoheitliche Entscheidungen waren der britischen Entries and Exit Branch vorbehalten, die 1950 mit den amerikanischen und französischen Passbehörden zum Combined Travel Board ebenfalls in Bad Salzuflen zusammengefasst wurde. Mit der Zustimmung der Westalliierten gingen schließlich die Zuständigkeiten des Deutschen Amtes zum 1.2.1951 vollständig auf die Bundesländer über. Die organisatorische Abwicklung zog sich noch bis zum 30.9.1952 hin (vgl. BGBL I 1954, S.18). Der Deutsche Passkontrolldienst wurde durch die am 1. Dez. 1947 in Kraft getretene Verordnung Nr. 115 der britischen Militärregierung 1) errichtet und als Abteilung der Leitstelle der Finanzverwaltung für die Britische Zone angegliedert. Nach deren Auflösung wurde der Deutsche Passkontrolldienst gemäß Verordnung Nr. 156 der britischen Militärregierung, die am 11. Juni 1948 in Kraft trat, eine unabhängige Einrichtung der Zone 2). Ziffer 3 der Anlage zu dieser Verordnung formulierte als Aufgabe:"Der Deutsche Passkontrolldienst ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen und Anordnungen, die von der Militärregierung auf dem Gebiete der Einreise, Ausreise und Durchreise durch die Britische Zone und über ihre internationalen Grenzen (auf dem Land-, dem Wasser- oder dem Luftwege) erlassen worden sind. Dem Passkontrolldienst können weitere Aufgaben übertragen werde". Unter Bezugnahme auf den letzten Satz verfügte die Militärregierung durch die am 5. März 1949 in Kraft getretene Ausführungsverordnung Nr. 1 zu der Verordnung Nr. 156 3) die Errichtung einer selbständigen Abteilung unter der Bezeichnung"Deutsches Amt für Ein- und Ausreisegenehmigunge" mit dem Zweck,"allmählich die Aufgaben zu übernehmen, die ihr von der Militärregierung hinsichtlich der Ausführung der Maßnahmen und Anordnungen übertragen werden, die die Militärregierung über die zum Aufgabenkreis der Entries and Exits Branch gehörende Ausstellung von Ausweispapieren erlässt, die mit dem Reiseverkehr von und nach der Britischen Zone Deutschlands sowie dem Durchreiseverkehr durch diese Zone zusammenhänge". Die Ausführungsverordnung bestimmte auch den Sitz der Behörde beim Hauptquartier der Entries and Exits Branch der Intelligence Division, CCG, BE, die Ernennung des Leiters durch den Direktor der Entries and Exits Branch sowie die Errichtung von Zweigstellen"an den von der Militärregierung bestimmten Plätze". Leiter des Deutschen Amtes, das seine Tätigkeit am 1. Apr. 1949 aufnahm, wurde MinR Dr. Frhr. von Mahs, sein Stellvertreter ORR Wolf; Sitz der Behörde war Bad Salzuflen. Landesstellen wurden errichtet in Düsseldorf, Hannover, Hamburg und Kiel, dazu eine Außenstelle für den britischen Sektor in Berlin, die sich aber bereits Ende 1950 in Auflösung befand. Die Zentrale in Bad Salzuflen hatte lediglich Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen; die fachlichen Weisungen ergingen allein durch die Entries and Exits Branch, die auch die fachliche Weisungsbefugnis gegenüber den Landesstellen hatte. Die Aufgabe der Landesstellen bestand in der Bearbeitung von Ein- und Ausreiseanträgen deutscher Staatsangehöriger sowie der Ausstellung von Reisedokumenten. Absichten der britischen Besatzungsmacht, die fachlichen Aufgaben allmählich in deutsche Hand übergehen zu lassen sowie die Aufgabenbereiche des Passkontrolldienstes und des Deutschen Amts in Verhandlungen mit den anderen Alliierten auf die beiden anderen westlichen Besatzungszonen auszudehnen mit dem Ziel einer späteren Aufgabenzusammenfassung von Passkontrolle und Passausstellung in einem deutschen Passamt, wurden nicht verwirklicht. Diese Pläne scheiterten nicht nur am Widerstand vor allem der französischen Besatzungsmacht, sondern auch an dem der deutschen Länder, die auf hergebrachte Kompetenzen nicht verzichten wollten. Letzte fachliche zuständige Besatzungsinstanz war der Combined Travel Board, der im Jahre 1950 aus der britischen Entries and Exits Branch und den amerikanischen und französischen Passbehörden gebildet worden war. Zum 1. Feb. 1951 ging das Passwesen von alliierter in deutsche Hand über; die Ausstellung von Pässen und die Erteilung von Sichtvermerken fiel wieder den zuständigen Verwaltungsbehörden in den Ländern zu. 4) 1) Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, britisches Kontrollgebiet, Nr. 22, S. 650 2) ..., Nr. 24, S. 794-795 3) Amtsblatt für Niedersachsen, S. 158-159 4) Bekanntmachung des Bundesministern des Innern, Bundesanzeiger Nr. 13, S. 4 Bestandsbeschreibung Die Abwicklung des Deutschen Amtes zog sich bis Ende Juni 1952 hin. Die Akten - einschließlich der aus den Landesstellen - gelangten in das Bundesministerium des Innern, das die Unterlagen an das Bundesarchiv abgab. Der überwiegende Teil des Schriftgutes war aus routinemäßiger Aufgabenwahrnehmung erwachsen und nicht archivwürdig. Es wurde daher vernichtet. Inhaltliche Charakterisierung Der Bestand umfasst v.a.Unterlagen zur Organisation der Zentrale und der Landesstelle Hannover: Organisation und Personal, Organisation der Landesstellen, Tätigkeitsberichte, Statistik, Haushalt. Zitierweise BArch Z 15/... 

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