"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDurch Gesetz über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.03.1935 als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Landesplanung im gesamten Reichsgebiet und insbesondere für die Deckung des im Rahmen der Aufrüstung großen staatlichen Landbedarfs geschaffen. Bedingt durch die doppelte Funktion von Hanns Kerrl als Leiter der RfR und Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten (Bestand R 5101) hatten beide obersten Reichsbehörden einen gemeinsamen Haushalt und eine gemeinsame Dienststellenverwaltung. Die Wirkungsmöglichkeit der Reichsstelle blieb begrenzt; ihre Tätigkeit beschränkte sich praktisch auf die Verwaltungsaufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften (wissenschaftlich-technische Forschungseinrichtungen), denen die Raumordnung auf regionaler Ebene oblag.\n\nZitierweise\n\nBArch R 113-KART/..."@deu . "Karten"@deu . . "Reichsstelle für Raumordnung - Kartenbestand"@deu . . . "Reichsstelle für Raumordnung - Kartenbestand"@deu . .