"Geschichte des Bestandsbildners\n\nFranz Gürtner war deutscher Jurist und Reichsjustizminister zur Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus.\n\nGürtner wurde am 26. August 1881 in Regensburg als Sohn eines Lokomotivführers geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaft an der Universität München und war ab 1909 als Staatsanwalt tätig. Gleichzeitig wurde er ins Bayerische Justizministerium berufen. Ab 1912 erfüllte Gürtner zusätzlich die Funktion eines Amtsrichters.\n\nSeine juristische Karriere wurde 1914 durch die Teilnahme am ersten Weltkrieg unterbrochen. Gürtner kämpfte als Offizier an der Westfront und erhielt für seine Verdienste die Eisernen Kreuze I. und II. Klasse. Im Herbst 1917 war er im Range eines Hauptmanns Mitglied des bayerischen Expeditionskorps in Palästina. In dieser Funktion bereiste Gürtner die Türkei, Syrien, Palästina und Malta.\n\nNach dem Krieg setzte er 1920 seine juristische Karriere in München fort, zunächst als Landgerichtsrat, ein Jahr später als Oberregierungsrat im Justizministerium. 1922 wurde Gürtner als Mitglied der Bayerischen Mittelpartei, einem Ableger der Deutschnationalen Partei, bayerischer Justizminister. Zehn Jahre später wechselte der Münchner Jurist von der Landes- auf die Reichsebene - er wurde am 1. Juni 1932 als einer von drei deutschnationalen Ministern als Reichsminister der Justiz ins Präsidialkabinett Franz von Papens (1879-1969) berufen, dem sogenannten\"Kabinett der Baron\". Auch unter Kurt von Schleicher (1882-1934) und Adolf Hitler (1889-1945) bekleidete er sein Amt weiterhin, obwohl er bis 1937 nicht Mitglied der NSDAP war.\n\nDas Verhalten Gürtners in seiner Zeit als Minister war ambivalent. Einerseits versuchte er der deutschen Justiz auch unter den Nationalsozialisten Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, scheiterte hiermit aber ebenso wie mit seinen Protesten gegen Misshandlungen und Morde in Konzentrationslagern. Auf der Gegenseite unterzeichnete er als Reichsjustizminister unter anderem die\"Reichstagsbrandverordnun\" von 1933, das 1934 beschlossene\"Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotweh\" und mehrere antisemitische Diskriminierungsgesetze. Zusätzlich ist nachweisbar, dass sich Gürtner im Sommer 1940 der Mitwisserschaft an den Euthanasiemorden schuldig machte, welche im Rahmen der Aktion T4 stattfanden.\n\nFranz Gürtner blieb bis zu seinem Tod am 29. Januar 1941 in Berlin Reichsjustizminister.\n\nBestandsbeschreibung\n\nDer Nachlass Franz Gürtner ist im Oktober 2001 an das Bundesarchiv abgeben worden.\n\nEs handelt sich hierbei um 18 Akteneinheiten - 0,5 lfd. Meter.\n\nLaufzeit des Bestandes: 1879 - 2001, (1879 - 1938; 1977, 1988, 2001)\n\nDie Benutzung der Unterlagen ist zu Lebzeiten an die schriftliche Zustimmung des Sohnes von Franz Gürtner, Herrn Dr. Fritz Gürtner gebunden. Danach unterliegt die Benutzung keinen anderen Beschränkungen als der Beachtung von Persönlichkeitsschutzrechten Betroffener und schutzwürdigen Belangen Dritter.\n\nZitierweise\n\nBArch N 1530/..."@deu . "Nachlässe\n\n35 Aufbewahrungseinheiten\n\n0,5 laufende Meter"@deu . . "2001"^^ . "Gürtner, Franz"@deu . . . "Gürtner, Franz"@deu . .