Huber, Ernst Rudolf

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Huber, Ernst Rudolf 
Huber, Ernst Rudolf 
Nachlässe 932 Aufbewahrungseinheiten 0,0 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Lebenslauf 8. Juni 1903 Geburt in Oberstein an der Nahe (heute: Idar-Oberstein) als zweites von fünf Kindern des Kaufmanns August Rudolf Huber und der Helene Huber geb. Wild 1909 - 1912 Besuch der Volksschule in Oberstein 1912 - 1921 Besuch der Städtischen Oberrealschule zu Oberstein-Idar, Abschluss mit Zeugnis der Reife 1919 Mitbegründer des Nerother Wandervogels 1921 - 1926 Studium an verschiedenen Universitäten 1921 Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft an der Universität Tübingen 1921 - 1922 vorübergehende kaufmännische Tätigkeit im väterlichen Unternehmen 1922 - 1924 zunächst Nationalökonomie, dann Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität München 1924 - 1926 Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Bonn 1926 Erste juristische Staatsprüfung beim Oberlandesgericht in Köln, Ernennung zum oldenburgischen Referendar 1926 - 1929 Juristischer Vorbereitungsdienst am Amtsgericht Oberstein, beim Regierungspräsidium Birkenfeld, an den Landgerichten Koblenz und Bonn sowie am Oberlandesgericht Köln 1926 Promotionsschrift (Dr. iur.) an der Universität Bonn bei Carl Schmitt: „Die Gewährleistung der kirchlichen Vermögensrechte durch die Weimarer Verfassun" 1927 Ernennung zum Doktor der Rechte (Gesamtprädikat: „magna cum laud") 1928 - 1933 Verschiedene Assistentenstellen 1928 - 1931 am Industrierechtlichen Seminar der Universität Bonn unter Heinrich Göppert 1931 - 1932 am Juristischen Seminar der Universität Bonn 1932 - 1933 am Kirchenrechtlichen Seminar der Universität Bonn 1930 Zweite juristische Staatsprüfung beim Oberlandesgericht in Oldenburg, Ernennung zum oldenburgischen Regierungsassessor, Zuweisung zum Oldenburger Innenministerium (auf Antrag beurlaubt bis Ausscheiden 1933) 1931 Habilitation an der Universität Bonn bei Heinrich Göppert mit der Schrift: „Rechtsschutz im Wirtschaftsverwaltungsrecht I. Tei" 1931 - 1933 Privatdozent (für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Kirchenrecht sowie Arbeits- und Wirtschaftsrecht) an der Universität Bonn 1931 - 1933 Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1932 Tätigkeit als Rechtsberater der Präsidialkabinette „von Pape" und „von Schleiche" unter Leitung von Carl Schmitt 1932 Assistent von Carl Schmitt beim Prozess „Preußen contra Reic" 1. Mai 1933 Eintritt in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) 1933 Hochzeit mit Tula Simons, Tochter des Reichsaußenministers a. D. und Reichsgerichtspräsidenten a. D. Walter Simons sowie der Erna Simons geb. Rühle 1933 - 1937 Ordentlicher Professor (für Öffentliches Recht) an der Universität Kiel in Nachfolge des nach dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentum" aus dem Dienst entfernten Walther Schücking; gemeinsam u. a. mit Georg Dahm und Friedrich Schaffstein Mitglied der sog. „Kieler Schul" (auch: „Stoßtruppfakultä") 1933 - 1934 Prodekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät 1934 - 1936 Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, anschließend erneutes Prodekanat 1934 Geburt des ersten Sohnes, Konrad 1934 Ablehnung einer Berufung an die Universität Tübingen 1934 - 1944 Mitherausgeber der „Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaf" 1935 Beteiligung an der Planung zur Reformierung der juristischen Studienordnung 1935 Beteiligung an der juristischen Vorbereitung der „Nürnberger Gesetz" 1936 Geburt des zweiten Sohnes, Ulrich (später: Ordentlicher Professor für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn) 1936 Knapp zweimonatiger Militärdienst 1936 Verweigerung der Teilnahme an der von Carl Schmitt organisierten antisemitischen Hochschullehrertagung „Das Judentum in der Rechtswissenschaf"; erster Bruch mit Carl Schmitt 1937 Ablehnung einer Berufung an die Technische Hochschule München 1937 - 1941 Ordentlicher Professor (für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie Verfassungsgeschichte) an der Universität Leipzig 1937 Ernennung zum Mitdirektor des Juristischen Seminars und des Instituts für Politik, ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 1939 - 1941 Dekan der Juristenfakultät 1938 Geburt des dritten Sohnes, Albrecht 1939 Geburt des vierten Sohnes, Gerhard 1939 Einberufung zur Wehrmacht (ohne Kampfeinsatz), ab Januar 1940 Unabkömmlichstellung 1940 Ablehnung einer Berufung an die Universität Prag 1941 Ablehnung einer Berufung an die Universität Wien 1941 - 1945 Ordentlicher Professor (für Verfassungs- und Verwaltungsrecht) an der Reichsuniversität Straßburg 1942 Geburt des fünften Sohnes, Wolfgang (später: Evangelischer Landesbischof von Berlin-Brandenburg und Ratsvorsitzender der evangelischen Kirche in Deutschland) 1942 Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse 1944 Flucht aus Straßburg, Umzug nach Falkau (heute: Feldberg im Schwarzwald), dort zunächst Aufnahme im Haus des Historikers Hermann Heimpel, später Umzug in eigene Unterkunft 1944 - 1945 Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg 1946 - 1950 Entnazifizierungsverfahren 1948 Einstufung als Mitläufer 1950 Wiederaufnahme und abschließende Einstellung des Verfahrens 1949 Umzug nach Freiburg im Breisgau 1950 Ansätze kritischer Reflektion über die eigene Rolle während der NS-Zeit in Korrespondenz mit Carl Schmitt führen zum endgültigen Bruch 1952 - 1956 Lehrbeauftragter (für Verfassungsgeschichte, später auch für Wirtschaftsrecht und Völkerrecht) an der Universität Freiburg 1956 Wiederaufnahme in die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer; seit 1950 heftige interne Auseinandersetzungen hierüber 1956 - 1957 Honorarprofessor (für Staatsrecht) an der Universität Freiburg; zuvor erheblicher Widerstand der dortigen Fachkollegen, insbesondere durch Fritz Pringsheim und Constantin von Dietze 1957 - 1962 Ordentlicher Professor (für Öffentliches Recht) an der Hochschule für Sozialwissenschaften in Wilhelmshaven-Rüstensiel 1961 Beitritt zum Rotary Club Wilhelmshaven 1961 Absicht der Juristischen Fakultät der Universität Münster einer Berufung Ernst Rudolf Hubers scheitert am Widerstand dortiger Fachkollegen 1962 Beitritt zur Gilde Hoher Meissner; auch Mitgliedschaft in weiteren bündischen Vereinigungen wie dem Freideutschen Kreis 1962 - 1968 Ordentlicher Professor (für Öffentliches Recht) an der Universität Göttingen 1966 Aufnahme in die Akademie der Wissenschaften zu Göttingen 1968 Emeritierung 1977 Beitritt zur Vereinigung für Verfassungsgeschichte 28. Okt. 1990 Tod Ernst Rudolf Hubers in Freiburg im Breisgau Bearbeitungshinweis Informationen zur archivarischen Bearbeitung und Bewertung Nach Abschluss der Bewertungs- und Erschließungsarbeiten umfasst der Nachlass Ernst Rudolf Huber nunmehr 930 Archivalieneinheiten und ist damit einer der umfangreichsten Nachlässe im Bundesarchiv. Die in den Jahren 2000 und 2004 an das Bundesarchiv abgegebenen Teile des Nachlasses wurden im Frühjahr 2005 durch das zuständige Fachreferat von Frau Gisela Tischer zum größten Teil zu Bänden formiert (Bd. 1-1146), signiert und vorläufig verzeichnet. Die vorläufige Verzeichnung umfasste v. a. eine erste Titelbildung, die meist der Ordnerrücken- oder Mappenbeschriftung des Nachlassgebers entsprach und die vorarchivische Ordnung des Nachlassgebers beibehielt. Unbearbeitet blieben Teile des im Nachlass enthaltenen Druckgutes, mehrere Karteikästen und einige Kartons mit losem Material. Eine Bewertung und eine inhaltliche Erschließung des Nachlasses erfolgten zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Im vorläufig erfassten Bearbeitungszustand wurde der Nachlass zur Nutzung frei gegeben und von verschiedenen Nutzern verwendet. Im Sommer 2015 wurde Herr Stefan Dünker vom Bundesarchiv beauftragt, im Zeitraum von September 2015 bis September 2016 die Bewertung, Überarbeitung der vorläufigen Verzeichnung und inhaltliche Erschließung des Nachlasses durchzuführen. Der Nachlass umfasste zu diesem Zeitpunkt mit den im Frühjahr 2005 vorläufig bearbeiteten und den damals unbearbeitet gebliebenen Teilen sowie den 2013 nachgelieferten - ebenfalls unbearbeiteten - Materialien einen Gesamtumfang von etwa 50 lfm. Im Rahmen dieser abschließenden Bearbeitung erfolgte zunächst die Überarbeitung der vorläufig verzeichneten Bände. Hierbei wurden die vorläufigen Titel überarbeitet, um eine einheitliche und systematische Beschreibung der Überlieferung im vorliegenden Nachlass zu gewährleisten. Die Laufzeitangaben wurden überprüft und teilweise korrigiert. Die Verzeichnungseinheiten wurden zudem erstmalig inhaltlich beschrieben, zu Serien und Bandfolgen zusammengefasst und in ein Klassifikationsschema eingeordnet. Da sich der Nachlass nach der vorläufigen Verzeichnung bereits in der Nutzung befunden hatte, wurde - soweit möglich - darauf verzichtet, Verzeichnungseinheiten zusammenzulegen oder neu zu formieren. In einigen Fällen (weniger als 50 Bände) erschien es jedoch v. a. aus verzeichnungs- oder lagertechnischen Gründen dringend angezeigt, von dieser Vorgehensweise abzuweichen. Obwohl aufgrund der bereits erfolgten Nutzung des Bestandes bei der Bewertung der vorverzeichneten Bände besonders umsichtig vorgegangen wurde, erwiesen sich 306 Verzeichnungseinheiten als nicht archivwürdig. Hierbei handelte es sich vorwiegend um Doppelüberlieferungen, Kopien von Gerichtsurteilen, Manuskriptkopien, Druckgut verschiedener Verfasser ohne Bearbeitungsspuren oder erkennbaren Bezug zu Ernst Rudolf Huber sowie um Druckfahnen. Außerdem wurden 14 Bände aus dem Nachlass separiert, die Schriften, Vorträge und Predigten Wolfgang Hubers enthielten. Diese Bände sollen vorbehaltlich der Zustimmung Wolfgang Hubers einen Vorlass für diesen bilden. Anschließend wurden die 2005 unbewertet gebliebenen Teile des Nachlasses gesichtet und bewertet. Die Karteikästen erwiesen sich als nicht archivwürdig und wurden kassiert, da sie lediglich Vorarbeiten Hubers zu den nicht mehr zu seinen Lebzeiten veröffentlichten Registerbänden seiner mehrbändigen Publikationen enthielten. Diese wurden jedoch mittlerweile von Nachfolgern Hubers veröffentlicht. Der Großteil des Druckgutes erwies sich ebenfalls als nicht archivwürdig. Das in Kartons befindliche lose Material hingegen wurde etwa zur Hälfte als archivwürdig bewertet, sortiert, zu Bänden formiert (Bd. 1147-1158) und erfasst. Abschließend erfolgte die Sichtung und Bewertung der 2013 nachgelieferten Unterlagen. Hierbei handelte es sich vor allem um eine umfangreiche Sammlung von Korrespondenz und persönlichen Unterlagen der Eheleute Huber, die weitestgehend als archivwürdig eingestuft wurde. Die Schriftwechsel wurden nach Korrespondenzpartnern sortiert und in chronologischer Reihenfolge geordnet zu Bänden formiert und erfasst. Die Verzeichnungseinheiten mit persönlichen Unterlagen wurden thematisch unter Beibehalt der vorarchivischen Ordnung gebildet und verzeichnet. Diese Materialien bilden nunmehr die Bände 1159-1250, 1252-1254, 1266 und 1267. In Einzelfällen wurden einige wenige Unterlagen auch anderen, schon bestehenden Bänden zugeordnet. Als nicht archivwürdig bewertet wurden in diesem Teil des Nachlasses v. a. eine Reihe von Rechnungs- und Kassenbüchern. Zwei Holzkisten enthielten in erster Linie private Familienfotografien. Bis auf wenige Ausnahmen mit zeitgeschichtlich relevanten Motiven und zuzuordnenden Porträtfotografien von Familienmitgliedern, die den Bänden 1089 und 1224 zugeordnet wurden, erfolgte eine Rückgabe der Bilder an die Nachkommen Ernst Rudolf Hubers. Die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten durch Herrn Stefan Dünker wurden seitens des zuständigen Fachreferats durch Frau Beate Schleicher archivfachlich betreut. Inhaltliche Charakterisierung Der Nachlass Ernst Rudolf Huber umfasst Unterlagen aus der gesamten Lebenszeit des Rechtswissenschaftlers und Verfassungshistorikers. Den Hauptteil bilden allerdings die Unterlagen aus den Jahren nach 1944. Die Flucht aus Straßburg im vorletzten Kriegsjahr stellt eine deutliche Zäsur in der Überlieferung dar, die Mehrheit der schriftlichen Unterlagen Hubers vor diesem Zeitpunkt scheint verloren zu sein. Thematische Überlieferungsschwerpunkte des Nachlasses stellen neben Hubers äußerst umfangreicher Korrespondenz vor allem seine publizistische Tätigkeit sowie seine Arbeit als Rechtsgutachter und -berater dar. Der überlieferte Schriftwechsel Ernst Rudolf Hubers umfasst mehrere tausend Briefe. Anhand dieser wird der Überlieferungsbruch des Jahres 1944 besonders deutlich. Bis auf wenige Ausnahmen, hierunter die Korrespondenz mit seiner Familie und mit Carl Schmitt, sind nahezu keine kontinuierlichen Briefwechsel über diese Zäsur hinaus überliefert. Die Überlieferung von Schreiben aus der Zeit vor 1944, überwiegend von Freunden aus dem Umfeld der Wandervogelbewegung, endet zumeist bereits in den 1930er Jahren. Schriftwechsel mit Laufzeiten bis in die 1940er Jahre, welcher insbesondere mit Fachkollegen zu erwarten gewesen wäre, ist fast nicht überliefert. In den Überlieferungen zur umfangreichen publizistischen Tätigkeit Hubers - er veröffentlichte mehr als 30 Monographien und Quelleneditionen, rund 200 Aufsätze und weit über 100 Buchbesprechungen - stechen vor allem Unterlagen zu Hubers Hauptwerk „Deutsche Verfassungsgeschichte seit 178" (erschienen 1957-1984 in sieben Teilen und fast 8000 Seiten umfassend) hervor. Überliefert werden hier vor allem verschiedene Bearbeitungsstufen der Texte. Daneben sind auch Arbeitsunterlagen zu den mehrbändigen Quelleneditionen „Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschicht" und „Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhunder" sowie zur Publikation „Wirtschaftsverwaltungsrech" enthalten. Des Weiteren liegen Sammlungen von Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln Hubers, vorwiegend aus der Zeit zwischen den späten 1920er und frühen 1950er Jahren, vor. Darunter befinden sich auch unter Pseudonymen veröffentlichte Artikel aus der Vorkriegszeit sowie Artikel aus der Zeit zwischen 1945 und 1952, die anonym oder unter anderen Namen (v. a. Tula Huber-Simons) veröffentlicht wurden. Letztere werden in Hubers offizieller Bibliographie nicht aufgeführt, jedoch lassen die Überlieferungsstruktur, der Veröffentlichungszeitraum und die behandelten Themen zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen, dass auch diese Artikel von Ernst Rudolf Huber verfasst wurden. Im Nachlass enthalten ist darüber hinaus eine Reihe von unveröffentlichten oder unvollendeten Schriften Hubers. Die Bearbeitungszustände reichen hierbei von ersten Überlegungen und Notizen bis zu umfangreichen und beinahe druckfertigen Manuskripten wie dem zwischen 1944 und 1950 bearbeiteten Buchprojekt „Deutsche Verfassungsgeschichte von den Anfängen bis zum Ende des 18. Jahrhundert". Als Rechtswissenschaftler verfasste Huber zahlreiche Rechtsgutachten und war für verschiedene Stellen als rechtlicher Berater tätig. Vor allem aus der Zeit zwischen 1945 und den späten 1960er Jahren befinden sich zahlreiche Gutachten, Arbeitsmaterialien und Materialsammlungen im Nachlass. Die Bandbreite der von Huber gutachterlich bearbeiteten Themen ist sehr breit gefächert, wobei sein Hauptaugenmerk auf wirtschafts-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Fragestellungen lag. Erwähnenswert sind auch hier wieder einzelne Gutachten, die unter den Namen anderer Rechtswissenschaftler verfasst wurden, die jedoch - wie aus Schriftwechseln im Nachlass deutlich wird - zumindest in weiten Teilen von Ernst Rudolf Huber stammen. Nachweisbar ist dies für Gutachten von Wilhelm Grewe und Ernst Forsthoff aus den späten 1940er und frühen 1950er Jahren. Besonders umfangreich enthalten sind des Weiteren Unterlagen Hubers aus seiner Tätigkeit als Mitglied des Arbeitskreises Eisenbahnrecht. Aus Hubers Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber an verschiedenen Hochschulen und Universitäten finden sich im Nachlass vor allem Unterlagen aus seiner Zeit an der Hochschule für Sozialwissenschaften Wilhelmshaven (1957-1962) und der Universität Göttingen (1962-1968). Überlieferungen zu Hubers Lehrtätigkeit vor 1945 fehlen, von einigen, meist fragmentarischen Vorlesungsmanuskripten und vereinzelter Überlieferung in Hubers Personalunterlagen abgesehen, nahezu vollständig. Erwähnenswert sind zudem die vorliegenden Sammlungen von Reden und Vorträgen des Nachlassgebers. Auch persönliche Aufzeichnungen Hubers, beispielsweise einige frühe Unterlagen wie ein Tagebuch Hubers aus seiner Wandervogelzeit oder mehrere autobiografische Berichte aus den Jahren 1944-1946, erweisen sich als aufschlussreich. Zuletzt enthält der Nachlass noch einen Anhang mit einigen persönlichen Unterlagen der Familienmitglieder Ernst Rudolf Hubers. Umfangreich sind hierunter persönliche und biografische Unterlagen sowie Korrespondenz seiner Ehefrau, Tula Huber-Simons. Vorarchivische Ordnung Bestandsgeschichte Das Bundesarchiv nahm im Juli 1992 Kontakt zu Frau Tula Huber-Simons, der Witwe des 1990 verstorbenen Rechtswissenschaftlers und Verfassungshistorikers Ernst Rudolf Huber, auf und bekundete Interesse an der Übernahme seines Nachlasses. Eine grundsätzliche Übereinkunft hinsichtlich der Abgabe des Nachlasses an das Bundesarchiv konnte im Folgenden zwar erreicht werden, die Übergabe verzögerte sich jedoch, da Frau Huber-Simons die Papiere ihres verstorbenen Gatten noch für Arbeiten an der Neuauflage von Einzelbänden der Publikationen „Deutsche Verfassungsgeschichte seit 178" und „Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschicht" benötigte. Im Oktober 1999 nahm einer der Söhne Ernst Rudolf Hubers, Herr Wolfgang Huber, erneut Kontakt zum Bundesarchiv bezüglich einer Übergabe des Nachlasses auf. Im März 2000 gelangte der Hauptteil des umfangreichen Nachlasses, der sich bis dahin im Freiburger Haus des Ehepaars Ernst Rudolf Huber und Tula Huber-Simons befunden hatte, aufgrund eines Schenkungsvertrags in das Bundesarchiv und wurde mit der Bestandssignatur N 1505 versehen. Weitere Ergänzungen erhielt dieser Bestand im August 2004 durch zwei Aktenordner Ernst Rudolf Hubers aus dem Nachlass der im Jahr 2000 verstorbenen Tula Huber-Simons sowie im September 2013 durch eine Reihe von Unterlagen, die in einem Ferienhaus der Familie in St. Blasien-Menzenschwand aufgefunden worden waren. Zitierweise BArch N 1505/... 

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