Bucher, Ewald
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Bucher, Ewald
Bucher, Ewald
Nachlässe
76 Aufbewahrungseinheiten
2,7 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Jurist, Abgeordneter, Bundesminister; 1941 Promotion, nach dem Krieg Rechtsanwalt, 1950 Eintritt in die DVP/FDP, 1953 Mitglied des Bundestages (FDP), 1962 Bundesminister der Justiz, 1965 Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau, nach 1966 Tätigkeit in der Wirtschaft, 1972 Austritt aus der FDP
Biographische Angaben
fr. Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau; Dr. jur.
Ewald Bucher, kath., wurde am 19. Juli 1914 in Rottenburg/Neckar geboren. Er besuchte von 1924-1929 das Progymnasium in Rottenburg und von 1929-1933 das Realgymnasium in Schwäbisch-Gmünd.
Bucher studierte von 1933-1937 Rechtswissenschaft in Tübingen und München, diente dazwischen 1934 und bestand 1937 die erste juristische Staatsprüfung. Von 1938-1941 war er Gerichtsreferendar in Schwäbisch-Gmünd und München. 1940 wurde er zur Wehrmacht eingezogen und machte den Frankreichfeldzug mit. Danach erhielt er zum Abschluss seiner Berufsausbildung Arbeitsurlaub. 1941 bestand er die große juristische Staatsprüfung in München und promovierte dort bei dem Rechtshistoriker Claudius von Schwerin mit summa cum laude über „Die Juristen in der Frankfurter Nationalversammlun". Von 1941 - 1943 war er Regierungsassessor in Regensburg, von 1943-1945 wieder Soldat, zuletzt Leutnant und Batterieführer bei der leichten Artillerie. Er hat den Stellungskrieg am Ladogasee und den Rückzug an der Ostfront mitgemacht.
Nach Rückkehr aus amerikanischer Gefangenschaft ließ er sich 1945 als Rechtsanwalt in Schwäbisch-Gmünd nieder. Die Entnazifizierung trug ihm 18 Monate Berufsverbot ein, weil er in seiner Jugend Träger des Goldenen HJ-Abzeichens und Mitglied der NSDAP gewesen war. 1951 wurde er Geschäftsführer des Landesverbandes der württembergischen Gewerbe- und Handelsvereine.
1950 trat Bucher in die DVP/FDP ein und wurde 1952 Kreisvorsitzender in Schwäbisch-Gmünd. Seit 1953 sitzt Bucher im Bundestag, wo er 1953 seine Jungfernrede gegen die Konsumgenossenschaften hielt. Er hat seither zu zahlreichen Mittelstandsfragen sowie zu Justiz- und Wehrfragen Stellung genommen. Seit 1956 war er Geschäftsführer der Bundestagsfraktion der Freien Demokraten als Nachfolger von Dr. Mende und seit 1957 Mitglied des Bundesvorstandes der FDP. Seit 1957 war er auch stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, dem er im 4. Bundestag wieder angehörte.
Am 11. Dez. 1962 wurde Bucher nach der „Spiegelaffär" an Stelle von Wolfgang Stammberger trotz heftigem Widerstand aus CDU-Kreisen neuer Justizminister im 5. Kabinett Adenauer. Die Regelung der Hinterlassenschaft aus der erwähnten „Spiegelaffär" gehörte zu seinen vordringlichsten Aufgaben. Im Jan. 1963 sprach sich Bucher für eine Abänderung des Landesverrats-Paragraphen aus, im März 1963 trat er für Meinungs- und Pressefreiheit ein und wertete diese Freiheiten als höherstehende Rechtsnorm als den Staatsschutz. Im gleichen Monat legte er den Entwurf der Großen Strafrechtsreform vor und befürwortete im Juli 1963 das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten. Im Dez. 1963 legte er dem Bundestag Gesetzentwürfe für ein neues Urheberrecht vor, das auch verabschiedet worden ist.
Ein telefonisches Interview Buchers mit der „Berliner Morgenpos" im Januar 1964 löste bei Politikern aller Parteien in Bonn eine regelrechte Protestwelle aus. Als man ihm (im Zusammenhang mit den Passierschein-Gesprächen) den Plan vortrug, Pankow eine Garantie zu geben, dass Ost-Berliner-Besuchern des westlichen Berlins die Möglichkeit der Ausreise nach der Bundesrepublik versperrt werde, hielt Bucher ihn für erwägenswert. Man warf ihm darauf vor, dass eine solche Regelung gegen das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Freizügigkeit verstoßen würde, worauf Bucher seine ursprünglichen Erklärungen einschränkte. Im weiteren Verlauf des Jahres 1964 unterlag Bucher als Kandidat der FDP bei den Wahlen für die Bundespräsidentenschaft dem CDU-Kandidaten Heinrich Lübke.
Am 25. März 1965 trat Bucher wegen seiner ablehnenden Haltung in der Frage der Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-Verbrechen als Justizminister zurück. Der Rücktritt löste im Zusammenhang mit der stark umstrittenen Entscheidung des Bundestages, die Verjährungsfrist um fünf Jahre zu verlängern, eine heftige Polemik in der deutschen Presse aus. Bucher vertrat den Standpunkt, der Staat dürfe auch in diesem außergewöhnlichen Falle das Recht nicht nachträglich manipulieren. Das Justizministerium übernahm bis zum Ende der Legislaturperiode Dr. Karl Weber (CDU). Im zweiten Kabinett Erhard vom 26. Okt. 1965 wurde es von Dr. Richard Jaeger (CSU) verwaltet.
Bucher selbst übernahm im 2. Kabinett Erhard das Ministerium für Wohnungswesen und Städtebau. Am 27. Okt. 1966 brach infolge des Rücktritts der FDP-Minister, darunter auch Bucher, die Regierungskoalition zwischen CDU/CSU und FDP auseinander als Folge von Meinungsverschiedenheiten über den Ausgleich des Bundeshaushaltes 1967. Die Folge davon war der Sturz Erhards und die Große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD unter Leitung Kiesingers. Bucher ging in die Wirtschaft und ist seither Generalbevollmächtigter der Firma Dr. Koope & Co KG in Mainz. Aus seinen Erfahrungen als Ressortchef heraus wählte man ihn zum Vorsitzenden des Kuratoriums des Instituts für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen (Arnold-Knoblauch-Institut) in Bonn, ferner des Verbandsrates des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung e.V. in Köln.
In der praktischen Politik trat Bucher zunehmend in den Hintergrund, wobei deutlich wurde, dass er dem Kurs des neuen Parteivorsitzenden Scheel in Richtung auf eine sozialliberale Koalition, wie sie dann 1969 zustande kam, nicht recht folgen wollte. Dem 6. Bundestag gehörte er nicht mehr an. Unmittelbar nach der für SPD und FDP so erfolgreichen Wahl zum 7. Bundestag am 19. Nov. 1972 erklärte Bucher seinen Austritt aus der FDP wegen ihrer so eindeutigen Festlegung auf die SPD, die Bucher für zu starr hält. Er hatte mit diesem Schritt absichtlich zugewartet, bis die Wahlen vorüber waren, um seinen Entschluss, den er rein privat verstanden wissen will, keine politische Absicht zu unterlegen.
Bucher ist mit Ruth, geb. Haas, verheiratet und hat einen Sohn. Bucher wandert gern und treibt Musik (Klavier, Flöte). Er interessiert sich für Lyrik und sammelt Weinetiketten.
Bestandsbeschreibung
Unterlagen aus der Tätigkeit als Bundesminister und Mitglied des Bundestages 1962-1966, Korrespondenz als Mitglied der Hilfsgemeinschaft"Freiheit für Rudolf He" e.V.
Inhaltliche Charakterisierung
Dr. Bucher hat im Jahre 1974 Papiere im Bundesarchiv hinterlegt (vgl. Vertrag in der Dienstakte 4211). Es handelt sich ganz überwiegend um Akten aus der Zeit als Bundesminister der Justiz und Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau, die in den jeweiligen Ministerbüros geführt worden sind. Sie werden ergänzt um eine kleine Überlieferung als Mitglied des Bundestags.
Im Jahre 1992 überließ Frau Buchner einen weiteren Nachlassteil dem Bundesarchiv (vgl. Vertrag in der Dienstakte), er wurde unter den Nrn. 55 - 72 verzeichnet; die im Vermerk von Dr. Ritter vom 08.04.1992 angesprochene Autographensammlung verblieb im Besitz von Frau Bucher.
Koblenz, 1993
Elisabeth Kinder
Zugang 2005
Im Juli 2005 überließ Frau Ruth M. Bucher dem Bundesarchiv eine „Autographensammlun" ihres Mannes (Bde. 73-76).
Koblenz, 2005
Gregor Pickro
Zitierweise
BArch N 1087/...