Kardorff, Siegfried v.
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Kardorff, Siegfried v.
Kardorff, Siegfried v.
Nachlässe
26 Aufbewahrungseinheiten
0,5 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Lebensdaten
2.4.1873 geb. in Berlin als Sohn des Wilhelm K. von Kardorff, Landrat, Mitglied des Reichstages und des Preußischen Abgeordnetenhauses, und dessen Frau Sophie geb. von Borck
Gymnasium
Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Heidelberg und Breslau
1895 Referendar-Examen
1895-1896 Soldat
1901 Regierungs-Assessor-Examen
1901-1904 Assessor beim Landratsamt Höchst a.M.
1904-1908 Hilfsarbeiter im Ministerium für Landwirtschaft
April 1908 in der Kommunalverwaltung
Okt. 1908 Landrat des Kreises Lissa/Posen
1920 (Versetzung in den einstweiligen Ruhestand)
Nov. 1909 Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses (Freikonservative Partei; Austritt 1918 wegen seines Eintretens für das gleiche Wahlrecht in Preußen)
1919 Mitglied der Preußischen Landesversammlung (Deutschnationale Volkspartei)
Apr. 1920 Übertritt von der Deutschnationalen Volkspartei zur Deutschen Volkspartei
1920-1933 Mitglied des Reichstages
1921-1925 Mitglied des Preußischen Landtages
1928-1932 Vizepräsident des Reichstages
Febr. 1932 Ausscheiden aus der Reichstagsfraktion der DVP
Okt. 1933 im Ruhestand
10.12.1945 gestorben in Ahrendsdorf (Uckermark)
Veröffentlichungen:
„Vier Vorträge über Bismarc" (1929)
Flugschrift „Im Kampf um Bismarc" (1930)
„Wilhelm v. Kardorff, ein nationaler Parlamentarier im Zeitalter Bismarcks und Wilhelm II., 1828-190" (1935)
Bestandsbeschreibung
Persönliche Unterlagen; politischer und privater Schriftwechsel, u.a. zu seinen Reden und Veröffentlichungen über Bismarck. (Stand: 1977)
Inhaltliche Charakterisierung
Frau Katharina von Kardorff, Düsseldorf, hat dem Bundesarchiv im Juni 1957 zusammen mit ihren eigenen Nachlass-Papieren auch die ihres Gatten überlassen (Zug. 175/1957). Von den ursprünglichen vorhanden gewesenen Unterlagen ist nach ihren Angaben das meiste in Verlust geraten.
Papiere, die vornehmlich den privaten Bereich von Frau Kardorff oder ihrer Familienangehörigen betreffen, dürfen bis zum Tode des letzten leiblichen Kindes der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Das gilt besonders für die Briefe von Frau Kardorff an Siegfried von Kardorff (Nr. 1-3), die bis zu dem genannten Termin für jede Benutzung gesperrt sind (Nachtrag vom 6.2.2015: Die Benutzungsbeschränkung ist entfallen).
Koblenz, 1959
Kinder, Archivinspektorin
Zitierweise
BArch N 1040/...