Kardorff, Siegfried v.

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Kardorff, Siegfried v. 
Kardorff, Siegfried v. 
Nachlässe 26 Aufbewahrungseinheiten 0,5 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Lebensdaten 2.4.1873 geb. in Berlin als Sohn des Wilhelm K. von Kardorff, Landrat, Mitglied des Reichstages und des Preußischen Abgeordnetenhauses, und dessen Frau Sophie geb. von Borck Gymnasium Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Heidelberg und Breslau 1895 Referendar-Examen 1895-1896 Soldat 1901 Regierungs-Assessor-Examen 1901-1904 Assessor beim Landratsamt Höchst a.M. 1904-1908 Hilfsarbeiter im Ministerium für Landwirtschaft April 1908 in der Kommunalverwaltung Okt. 1908 Landrat des Kreises Lissa/Posen 1920 (Versetzung in den einstweiligen Ruhestand) Nov. 1909 Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses (Freikonservative Partei; Austritt 1918 wegen seines Eintretens für das gleiche Wahlrecht in Preußen) 1919 Mitglied der Preußischen Landesversammlung (Deutschnationale Volkspartei) Apr. 1920 Übertritt von der Deutschnationalen Volkspartei zur Deutschen Volkspartei 1920-1933 Mitglied des Reichstages 1921-1925 Mitglied des Preußischen Landtages 1928-1932 Vizepräsident des Reichstages Febr. 1932 Ausscheiden aus der Reichstagsfraktion der DVP Okt. 1933 im Ruhestand 10.12.1945 gestorben in Ahrendsdorf (Uckermark) Veröffentlichungen: „Vier Vorträge über Bismarc" (1929) Flugschrift „Im Kampf um Bismarc" (1930) „Wilhelm v. Kardorff, ein nationaler Parlamentarier im Zeitalter Bismarcks und Wilhelm II., 1828-190" (1935) Bestandsbeschreibung Persönliche Unterlagen; politischer und privater Schriftwechsel, u.a. zu seinen Reden und Veröffentlichungen über Bismarck. (Stand: 1977) Inhaltliche Charakterisierung Frau Katharina von Kardorff, Düsseldorf, hat dem Bundesarchiv im Juni 1957 zusammen mit ihren eigenen Nachlass-Papieren auch die ihres Gatten überlassen (Zug. 175/1957). Von den ursprünglichen vorhanden gewesenen Unterlagen ist nach ihren Angaben das meiste in Verlust geraten. Papiere, die vornehmlich den privaten Bereich von Frau Kardorff oder ihrer Familienangehörigen betreffen, dürfen bis zum Tode des letzten leiblichen Kindes der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Das gilt besonders für die Briefe von Frau Kardorff an Siegfried von Kardorff (Nr. 1-3), die bis zu dem genannten Termin für jede Benutzung gesperrt sind (Nachtrag vom 6.2.2015: Die Benutzungsbeschränkung ist entfallen). Koblenz, 1959 Kinder, Archivinspektorin Zitierweise BArch N 1040/... 

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